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leichtere. Sie hatte gelehrt, daß das, was für denEinzelnen naturgemäß und vernünftig sei, dies auchfür die Gesamtheit des Menschen sei, und daß derEinzelne, der dem Yernunftgesetz folge, notwendig zu-gleich zum Vorteil der Gesamtheit wirke. Das in-dividuelle Streben nach Gewinn steht nach ihr dem,was für aequum et bonum gelten müsse, nicht entgegen ;vielmehr verlange die aequitas eben Freiheit für dieBetätigung des Gewinns im Erwerbsleben. Und wennPomponius auf Grund dieser Anschauungen geschriebenhatte: jure naturae aequum est, neminem cum alteriusdetrimento et injuria fieri locupletiorem, so hatte der-selbe Pomponius doch auch weiter gesagt — und Paulus hatte es wiederholt —, daß bei Kauf und Verkaufjeder das natürliche Recht habe, einen Gegenstand,der tatsächlich mehr wert sei, für ein Geringes zukaufen, und einen Gegenstand, der weniger Wert be-sitze, für einen hohen Preis zu verkaufen, und jederkönne den anderen übervorteilen. Man ging eben vonder Auffassung aus, daß, wenn jeder sein eigenesInteresse möglichst wahre, das Gesamtinteresse ambesten gewahrt werde.
Das stand mit der Lehre der katholischen Kirche allerdings in argem Widerspruch. Aber da man, wieschon bemerkt, erkannt hatte, daß man nach den Ge-boten Christi nicht wirtschaften könne, ohne wirtschaftlichzurückzugehen, nahm man als Maßstab der Lebens-führung nicht das, was die Kirche, sondern das, wasdas für die Ordnung der weltlichen Verhältnisse gültigeweltliche Recht erlaubte. Die Kirche selbst aber gab,wie schon dargelegt, den Ausweg, indem sie den Reichenzur Unterstützung der Armen verpflichtete. In diesen,Weber wohlbekannten Verhältnissen die Antwort aufseine schon erwähnte Frage, wie es zu erklären sei,daß in Florenz im 14. und 15. Jahrhundert als sittlich