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Der wirtschaftende Mensch in der Geschichte : gesammelte Reden und Aufsätze / von Lujo Brentano
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Lujo Brentano

welche dasGesetz ausdrücklich erlaubt bat 1 ). DieJuden fangen an, die großen Geldverleiher zu werden,als welche sie uns in den folgenden Jahrhundertenentgegentreten. Auch fangen sie an, für den StaatGeschäfte zu machen, welche den Besitz von größerenGeldkapitalien zur Voraussetzung hatten. So werdensie Steuerpächter, Zollaufsichtsbeamte. In Alexandrien haben sie das Amt des Alabarcos, des obersten Zoll-aufsichtsbeamten, für lange Zeit monopolisiert 2 ).

Aber auch in Palästina beginnt nach der Rück-kehr der Juden aus dem Exil der Handel eine größereRolle zu spielen. Denn wenn nach demGesetz derAcker jedes siebente Jahr ruhen sollte, mußte notwendigauf andere Weise für die Ernährung des Volkes währenddesselben gesorgt sein. Das Mittel zur Beschaffungder benötigten Lebensmittel gab der Austausch andererpalästinischer Produkte gegen dieselben 3 ).

In gleicher Weise wie das babylonische Exil wirktendie gewaltsamen Wegführungen der Juden in andereLänder, welche nach ihrer Rückkehr aus Babylon statt-gefunden haben. Hinter den Heeren der Seleukidenund Ptolemäer marschierten Kaufleute, um die Juden,die zu Gefangenen gemacht worden, als Sklaven zu fesselnund alsdann auf den verschiedenen Märkten der Welt

>) Funk, Die Juden in Babylonien 200500, Berlin 1902,1908, führt I, 21 zwar aus dem Talmud die Stelle an (Baba mes.70 b):Wenn ein Jude einem Heiden auf Zins leiht, so wird ihnder Himmel strafen, als wenn er einem Israeliten geliehen hätte;aber an späterer Stelle (II, 83) erzählt er selbst, daß mancheJuden das Verbot, vom Juden Zins zu nehmen, umgangen hätten,indem sie das Geld einem Heiden liehen, der es an den Judenweitergab. Das kennzeichnet, wie sehr, wenn auch nicht auf denGeist, so doch auf das Wort des Gesetzes gehalten wurde.a ) Vgl. Jean J u s t e r a. a. O. II, 311.a ) Siehe Wellhausen, Israelitische und jüdische Ge-schichte, 4. Aufl. Berlin 1901, S. 203, Anmerkung.