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Metallwerth der Silbermünzen nicht über den ihnen beigelegtenGeldwerth erhöhen kann. Denn sobald eine solche Erhöhung ein-treten würde, würden die Edelmetallhändler ihren Vortheil dabeifinden, die Silbermünzen einzuschmelzen und sie als Barren zuverkaufen. Die Erfahrungen der früheren Doppel Währungsländersprechen in dieser Beziehung sehr deutlich; namentlich die Ge-schichte des französischen Geldwesens ist belehrend. Dort warenauf Grund der bestehenden Doppelwährung die Silbermünzennach einem Werthverhältnifs von lö'/a Pfund Silber = 1 PfundGold ausgeprägt. Als nun in den fünfziger und sechziger Jahrender Werth des Silbers gegenüber dem Golde, infolge der Gold-fuude in Kalifornien und Australien und infolge der starken Silber-nachfrage für Indien, eine Steigerung erfuhr, so dafs bereits15 Pfund Silber soviel werth waren wie ein Pfund Gold, wurdendie französischen Silbermünzen in so grofsen Massen eingeschmolzenund exportirt, dafs sich die französische Regierung, um das fürden kleinen Verkehr nothwendige Silbergeld im Lande zu erhalten,genöthigt sah, die Silbermünzen vom Zweifrankenstück abwärts zueinem wesentlich unter dem ihnen beigelegten Nennwerth bleiben-den Silbergehalt auszumünzen. Nun läuft jede Münze, deren Metall-werth hinter ihrem Nennwerth zurückbleibt, Gefahr, in kritischenZeiten auf ihren Metallwerth zurückzusinken, also gegenüber demvollwerthigeu Gelde einer Entwerthung zu verfallen. Zur Aus-schliefsung dieser Gefahr giebt es verschiedene Mittel. Das wich-tigste dieser Mittel, das geradezu die Vorbedingung für die Er-haltung des Nennwerthes unterwertiger Münzen darstellt, ist dieBeschränkung der Ausgabe solcher Stücke auf den durch den
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Bedarf des Verkehrs gegebenen Umfang. So lange die Scheide-münzen das Bedürfnifs des Verkehrs nicht überschreiten, wird siejedermann gern zu dem ihnen beigelegten Werthe nehmen. Wenn
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aber mehr Scheidemünzen in Umlauf gebracht werden, als für diekleineren Zahlungen des täglichen Verkehrs nothwendig sind, wenninfolgedessen jedermann sich bestrebt, sich der Scheidemünzen zuerwehren oder sie anderen zuzuschieben, dann ist die Möglichkeiteiner Entwertung gegeben. Auch die übrigen Mittel, durch welchedie Gefahren der Unterwerthigkeit der Scheidemünzen aufgehobenAverden sollen, die Beschränkung ihrer Zahlungskraft auf kleinereBeträge — bei uns in Deutschland für die Silbermünzen auf Be-
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träge bis zu "20 Mk. —, und die Verpflichtung des Staates, die