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Der Abschluss der deutschen Münzreform / von Karl Helfferich
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Händen und einem anderen Geschmack besteht, als demjenigeneiner kleinen oberen Schicht unserer Gesellschaft, und dafs wirunser Müuzwesen nicht aussehliefslich nach den Liebhabereieneiner Minderzahl einrichten dürfen, sondern nur nach den Bedürf-nissen der Gesammtheit.

Wenn man die Frage der Erhöhung der Kopfquote für dieReichssilbermünzen und die Umpräguug der Thaler von diesemGesichtspunkt aus betrachtet, so wird man in Rücksicht auf dieBedürfnisse des Verkehrs die Vorschläge der Münznovelle nichtnur als gerechtfertigt, sondern als geradezu nothwendig anerkennen

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müssen.

III.

Der Artikel IV der Münznovelle, welcher die Erhöhung desMaximalbetrags für die Ausgabe von Reichssilbermünzen enthält,ist, wie wir soeben nachgewiesen haben, ans einem immer schärferhervorgetretenen Bedürfnifs des Verkehrs entstanden; aber er hat

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daneben in seinen Konsequenzen eine währungspolitische Trag-weite: vermöge dieses Artikels wird aller Voraussicht nach imLaufe des nächsten Jahrzehnts die Reichswährnng aus dem Zu-stand der hinkenden Goldwährung herausgebracht, und die imMünzgesetz vom 9. Juli 1873 als Endziel in Aussicht genommenereine Goldwährung wird verwirklicht werden.

Diehinkende Goldwährung" unterscheidet sich bekanntlichvon der reinen Goldwährung dadurch, dafs neben den Goldmünzenauch Silbermünzen, bei uns die Thaler, gesetzliches Zahlungs-mittel bis zu jedem Betrag sind. In einem wohlgeordneten Geld-wesen sollte niemand gezwungen sein, ein Geld, das seinen Werthnicht in sich selbst trägt, bis zu jedem Betrag in Zahlung zunehmen. Der Silbergehalt eines Thalers ist heute nur 1,35 Mk.,und es ist gewifs ein abnormer Zustand, dafs bei uns jedermanngesetzlich gezwungen ist, sich auch die gröfsteu Beträge in einemderartig unterwerthigeu Geld bezahlen zu lassen. Bei den Reichs-silbermünzen, deren Unterwerthigkeit ja noch etwas gröfser ist,als diejenige der Thaler, liegen die Verhältnisse für den privatenVerkehr in wesentlichen Punkten günstiger. Niemand ist ver-pflichtet, sie für Beträge von mehr als 20 Mk. in Zahlung zunehmen, mau ist also davor bewahrt, in diesen Münzen gröfsere