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Der Abschluss der deutschen Münzreform / von Karl Helfferich
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Summen zu erhalten; ferner hat das Reich die Verpflichtung,Reichssilbermünzen gegen vollwerthiges Goldeeld auf Verlangen

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umzuwechseln. Die Inhaber von Reichssilbermünzen haben alsoeinen in aller Form gesetzlich festgelegten Anspruch auf voll-werthiges Geld. Zur Umwechselung der Thaler dagegen ist dasReich nicht verpflichtet. Die Thaler sind also, trotz ihres etwashöheren Silbergehaltes, in jeder Beziehung ein schlechteres Geldals die Reichssilbermünzen.

Natürlich lag diehinkende Währung" nicht im Plan unse-rer Münzreform. Die Thaler waren, wie alle übrigen damals um-laufenden Landessilbermünzen zur Einziehung bestimmt, und das zurAusprägung von Reichssilbermünzen nicht benöthigte Quantum solltein Barrenform verkauft worden. In Durchführung der Reform sindbis zum Jahre 1879 etwa 7 Millionen Pfund Feinsilber aus altenLandessilbermünzen verkauft worden. Da wurde plötzlich im Mai1879 der Silberverkauf und die Thalereinziehung eingestellt. FürstBismarck rnotivirte diesen Schritt im Reichstag damit, dafs er dieVerantwortung für die ans den Verkäufen entstehenden Verluste

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nicht länger tragen wolle, und der damalige Reichsbankpräsidentvon Deckend gab als den Zweck der Mafsregel an, man wolle denSilbermarkt von dem durch die deutschen Verkäufe hervorgerufe-nen Drucke befreien. Wie verfehlt dieser Schritt, der die Münz-reform zum Stückwerk machte, und wie wenig stichhaltig seineBegründung war, zeigt sich darin, dafs damals das Silber mit nur

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1617% Verlust verkauft werden konnte, heute nur mit 55%Verlust, dafs ferner damals der Silberpreis in London auf 51 d.pro Unze stand und er trotz der Suspension der deutschen Ver-käufe sich nicht nur nicht erholt hat, sondern bis auf 2627 d.gesunken ist.

So sind wir zurhinkenden Währung" gekommen.

Wenn sich die Nachtheile derhinkenden Währung" impraktischen Verkehr kaum fühlbar machen, so ist dieser Vor-theil nur durch einen anderen, mitunter schwer ins Gewichtfallenden Nachtheil erkauft. Die Mängel der hinkenden Wäh-rung werden nämlich im gewöhnlichen Verkehr nur deshalb

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nicht empfunden, weil die Reichsbank von ihrem Recht, beliebig-hohe Summen in Thalern auszuzahlen, keinen Gebrauch macht;weil deshalb nicht mehr Silbermünzen im Verkehr sind, als derVerkehr für die dem Silbergeld entsprechenden kleineren Zahlungen