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Der Abschluss der deutschen Münzreform / von Karl Helfferich
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sie nimmt andererseits bereitwillig alle im Verkehr überflüssigenScheidemünzen auf. Man hat mithin alles Recht zu der Annahme,dafs der Verkehr aufserhalb der Reichsbank jeweils so viel vondiesen Münzsorten nöthig hat, wie sich thatsächlich aufserhalb derKassen der Reichsbank befindet. Da ferner der Verkehr Gelegen-heit hat, die seinen Bedürfnissen nicht entsprechenden Sorten derReichsbank zuzuschieben und von ihr andre Sorten zu verlangen,so müssen die Kassen der Reichsbank auch Aufschlufs geben könnenüber die Beliebtheit der einzelnen Münzstücke. Vor allem abermüssen die Berichte der einzelnen Zweiganstalten über ihre ver-fügbaren Bestände und über die an sie herantretende Nachfragenach den einzelnen Sorten der Reichsbankleitung ein klares Bildvon den Bedürfnissen des Verkehrs geben, welches deutlich zeigt,au welchen Sorten Ueberflufs und an welchen Mangel ist, welcheMünzen der Verkehr bereitwillig aufnimmt und welche er beharr-lich zurückweist.

Hier haben wir also ein objektives Kriterium für die Beur-theilung der praktischen Verkehrsbedürfnisse, und die hier zu Tagetretenden Erfahrungen werden die Grundlage abgeben müssen fürjede Aenderung der Münzgesetze, welche den Geldumlauf den prak-tischen Verkehrsbedürfnissen mehr als bisher anpassen will.

II.

Die Münzuovelle stellt sich durchaus auf den Boden der bis-her über die Bedürfnisse des Verkehrs gesammelten Erfahrungen.Sie schlägt die Beseitigung einiger Münzstücke vor, welche derVerkehr bisher beharrlich zurückgewiesen hat; sie will ferner denliüchstbetrag, welchen das Münzgesetz vom y. Juli 1873 für dieAusgabe von Reichssilbermünzen festgesetzt hat, entsprechend demthatsächlichen Bedarf au Silberscheidemünzen erweitern.*)

Die Münzstücke, welche in Wegfall kommen sollen, sind dasgoldene Fünfmarkstück, das silberne und das nickehie Zwanzig-pfennigstück.

*) In einem V. Artikel will die Novelle das immer noch als Miinzgewichtgeltende Pfund (in der Schwere von 500 g) durch das Kilogramm ersetzen.Diese Aenderung, welche auch für die Münzstätten das allgemeine Verkehrs-gewicht einführen will, hat lediglich formelle Bedeutung.