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Die Reichsgoldmünzen zu fünf Mark sollen auf Anordnungdes Bnndesraths mit einer Einlösungsfrist von einem Jahr aufserKurs gesetzt werden (Artikel I des Entwurfs).
Der ursprüngliche Entwurf des Münzgesetzes von 1873 ent-hielt das goldene Fünfmarkstück nicht; das silberne Fünfmarkstück,dessen Prägung er vorschlug, fand im Reichstag starken Wider-spruch. Mau hielt es für zu grofs, um zweckentsprechend alsScheidemünze dienen zu können. Da aber die völlige Beseitigungder Thaler im Plane der Münzreform lag und mau ein Mittelgliedzwischen dem Zweimarkstück, das übrigens im Entwurf des Münz-gesetzes gleichfalls fehlte, und dem goldenen Zehnmarkstück nicht
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entbehren zu können glaubte, schlugen die Gegner des silbernenFünfmarkstückes die Ausprägung eines goldenen Fünfuiarkstückesvor. Die Reichsregieruug wollte von einem solchen Stück nichtswissen. Sie hielt es, wie sich später zeigte mit Recht, für zuklein, um den Bedürfnissen des Verkehrs zu entsprechen; aufser-dem sind sowohl die Prägekosten als auch die Verluste durch
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Abnutzung im Verhältnis zum Wert einer Münze um so gröfser,je kleiner die Münze ist. Der Reichstag beschlol's jedoch die Ein-führung des goldenen Fünfmarkstückes, und die Regierung nahmdiesen Beschlufs an unter der Bedingung, dafs der Reichstag auchdas silberne Fünfmarkstück anerkenne. Man werde dann, sagteder damalige Präsident des Reicbskauzleramtes Dr. Delbrück,beiden Stücken fair play geben, und der Verkehr werde entscheiden,welches der beiden Stücke das bessere sei.
Der Verkehr hat in der That entschieden, und seine Entschei-dung ist durchaus gegen das goldene Fünfmarkstück ausgefallen.
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Im Ganzen ist an goldenen Fünfmarkstücken überhaupt nurein Betrag von 27 969 925 Mk. ausgemünzt worden, davon alleinetwa 24 V2 Millionen Mark im Jahre 1877, der Rest im Jahre 1878.Schon bei der ersten Ausgabe dieser Münzsorte zeigte sich, dalsder Verkehr nicht gewillt war, sie aufzunehmen. Ihre Ausprägungwurde deshalb eingestellt, und bereits im Jahre 1881 wurden dieReichsbankanstalten angewiesen, diese Stücke nicht wieder in Ver-
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kehr zu setzen. Ende Mai 1898 befand sich von dieser Sorte einBetrag von 23,4 Millionen, also mehr als vier Fünftel der gesaruni-ten Ausprägung, in den Kassen der Reichsbank. Davon sind aufGrund eines Bundesrathsbeschlusses vom 26. Mai 1898 22 MillionenMark in Kronen umgeprägt worden, so dafs also nicht mehr ganz