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Scheidemünzen auf Verlangen gegen vollwerthiges Geld einzulösen,dürften sich hei einem Übermals von Scheidemünzen in kritischenLagen nicht als ausreichend zur Verhinderung einer Eutwerthungerweisen; mindestens aber würde die Einlösungsverpflichtung desStaates bei einem Uebermai's von Scheidemünzen stets zu einerErschwerung von Krisen führen müssen. Bei uns in Deutschland liegt dem Reich die Verpflichtimg ob, Reichssilbermünzen in Be-trägen von mindestens 200 Mk. auf Verlangen gegen Goldgeldeinzuwechseln. Irgend welche Fonds sind aber zu diesem Zwecknicht bereit gestellt. Dagegen hat der Bundesrath eine Anzahlvon Reichsbank-Kassen mit der Umwechsehmg beauftragt. EinUebermafs von Reichssilbermünzeu, dessen der Verkehr nicht be-nöfchigt und dessen er sich vor allem in Zeiten allgemeiner Ver-trauenserschütterung zu entledigen suchen wird, würde sich alsogerade zur Unzeit fühlbar machen. Die Reichsbank würde sichgenöthigt sehen, diese Müuzen gegen Goldgeld einzulösen und da-durch würde ihr Goldvorrath gerade in Augenblicken, in welchensie ihn besonders uöthig hat, eine vielleicht verhänguii'svolleSchmälerung erfahren.
Eine vorsichtige Abmessung des Umlaufs von Silberscheide-münzen ist heute mehr geboten, denn je. Ursprünglich warenunsere Reichssilbermünzeu nur 10 % unter ihrem Werth aus-geprägt, aber seit dem Erlafs des Münzgesetzes hat diese Differenzeine euorme Vergröfserung erfahren durch die starke Entwerthungdes Silbers, welche inzwischen eingetreten ist. Der Preis desSilbers ist seit der Zeit des Erlasses unserer Münzgesetze von180 Mk. pro Kilogramm auf etwa 80 Mk. pro Kilogramm gesunken;dadurch sind unsere Silbermünzeu, deren Silbergehalt ursprünglichuur um 10 % hinter dem ihnen beigelegten Goldwerth zurückblieb,um 60 % unter werthig geworden, mit anderen Worten: der Metall-werth des Einmarkstücks, der ursprünglich 90 Pfennig war, istinfolge des Rückganges des Silberpreises bis auf 40 Pfennig herab-gesunken. Bei einer so starken Unterwerthigkeit der Silbermünzenist natürlich eine sorgfältige Beschränkung der Silberprägung aufden Umfang des Verkehrsbedürfnisses doppelt und dreifach ge-boten.
Andererseits hat der Verkehr ein Recht darauf, dafs ihm dasfür seine Bedürfnisse erforderliche Quantum von Scheidemünzengeliefert wird. Eiu Maugel an kleinem Geld würde sich im täg-