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dem 10- und dem 50-Pfennigstück zu schaffen. Der Versuch istnach dem allgemeinen Urtheil gänzlich mißglückt. Die neuenNickelmünzen wurden vom Verkehr noch viel weniger auf-
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genommen als ihre silbernen Vorgänger, sodafs überhaupt nurein Betrag von 5 Mill. Mk. zur Ausmünzung gelangte. Seit 1892ist keine neue Ausprägung dieser Stücke erfolgt. Man kannzweifeln, ob nicht die plumpe Form und das häfsliche Geprägedie Ursache der ungünstigen Aufnahme dieser Stücke ist; aberwie dem auch sein mag, die Erfahrungen mit den beiden Sortenvon Zwanzigpfenuigstücken haben dargethan, dafs ein solchesMünzstück ohne Unbequemlichkeit entbehrt werden kann und dafsdie Müuzgesetzgebung hier, ohne den Verkehr zu erschweren, dasgesunde Prinzip der Einfachheit der Stückelung befolgen kann.
Die Einziehung dieser Stücke soll gleichfalls nur allmählicho-eschehen und ihre Aufserkurssetzung soll deshalb nicht vor dem
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1. Januar 1903 erfolgen (Art. III). Im Verkehr sollen sie durcheine entsprechende Vermehrung der Zehnpfennigstücke ersetztwerden.
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Ueber alle diese Vorschläge wird eine Einigung auch imReichstag leicht zu erzielen sein. Dagegeu wird der Artikel IVdes Gesetzes allem nach der Gegenstand eines lebhaften Kampfeswerden.
Dieser Artikel schlägt nämlich vor, den Höchstbetrag für dieAusprägung von Reichssilbermünzen, welcher im Münzgesetz vom9. Juli 1873 auf 10 Mk. pro Kopf der Reichsbevölkerung fest-gesetzt ist, auf 14 Mk. pro Kopf zu erhöhen und für die dadurchmöglich werdenden Neuprägungen das aus einzuziehenden undeinzuschmelzenden Thalern zu gewinnende Silber zu verwenden.Es handelt sich also zunächst bei diesem Artikel um die Um-prägung von Thalern in Reichssilbermünzen.
Dieser Vorschlag ist es, der nebenbei eine währungspolitischeTragweite von nicht zu unterschätzender Bedeutung hat, aberdamit werden wir uns später beschäftigen. Hier wollen wirdiesen Vorschlag nur nach den praktischen Bedürfnissen des Geld-verkehrs beurtheilen.
Als das Münzgesetz den Höchstbetrag der Reichssilbermünzenauf 10 Mk. pro Kopf der Bevölkerung festsetzte, fehlte es an