Uebereinkunft geschaffene Schutz auf gesetzwidrige Werke, ins-besondere unzüchtigen Charakters, sich nicht erstreckt. DiesesErgebnis machen sich Pornographen und Verleger von Porno-graphien dadurch zunutze, daß sie klassische Werke der eroti-schen Weltliteratur wortgetreu in der Originalsprache oder inUebersetzung oder auch bearbeitet neu herausgeben bzw.drucken. Offenkundig liegt in solchen Fällen ein einwandfreiesPlagiat vor, woran auch der Umstand nichts ändert, daß wederder ursprüngliche Autor noch der Plagiator mit ihren Namenhervortreten, also keine schriftstellerischen Ambitionen be-sitzen. Joh. Bernh. Gabriel Büschel veröffentlichteanonym einen höchst frivolen Studentenroman „Wild, oder dasKind der Freude" (Berlin , Himburg 1781) mit einer höchstlasciven Einleitung, die Zeugung des Helden betreffend (S. 7 bis13), welche Büschel 14 ) einem älteren Roman von etwa 1770 ge-stohlen hat. Das kulturgeschichtlich hochinteressante Erotikon„Parapilla, poeme en 5 chants, traduit de l'italien" (1775 undoft nachgedruckt), eine Bearbeitung des italienischen „II librodel perche" stand bei den Zeitgenossen in solchem Ansehen,daß ein Abenteurer Stjepan Graf Zanovic, wenn erdas Werkchen unter dem Titel „Parapilla". Poeme Heroi-Co-mique par l'auteur de la poesie et philosophie d'un Türe. Traduit de l'italien. Croja d'Albanie 1780" in frecher Weise als seingeistiges Eigentum reklamierte, glaubte, bei den Kennern da-mit Eindruck erwecken zu können.
Der unbekannte Verfasser des berüchtigten Erotikons „Diereizenden Verkäuferinnen oder Julchens und Jettchens Liebes-abenteuer auf der Leipziger Messe", Baltimore (— Altona ,August Prinz, etwa 1855), in zwei Teilen, hat einen Fortsetzergefunden, der einen 3. Band (Washington , Ed. Rosenbaum o. J.= 1865) herausgab und den Nachweis erbrachte, daß er Wil-helm Heinses „Ardinghello" sehr gut gekannt hat, da ereinzelne Szenen wörtlich diesem Roman entlehnte. So gibt esferner von dem englischen Erotikon „Fanny Hill" an 100 ver-
u ) Nach dem Zeugnis von Hayn-Gotendorf VIII, 533.
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