Der Engländer Malone hatte 1790 (London) Shakespeares Werke in der Weise herausgegeben, daß er alle Sätze, Wen-dungen und ganze Szenen, die er seinen Zeitgenossen entlehnthatte, mit roten Buchstaben setzte. Es ging daraus hervor,daß von den 6043 Shakespeare -Versen 1771 wörtlich abge-schrieben und 2373 nach früheren Versen umgebildet waren 50 ).
Daß seine Zeitgenossen der großzügigen Verwendung fremdenMaterials nicht nachsichtig zuschauten, sondern rügend auf dieEntlehnungen hinwiesen, beweist, daß die Anschauungen vomgeistigen Eigentum sich bereits herauszubilden begannen. EinMitbewerber um Thaliens Kranz, Robert Greene, kreidetein seinem Pamphlet „Für einen Groschen Weisheit erkauft miteiner Million Reue" Shakespeares Vergehen mit folgendenWorten an: „Da ist eine aufstrebende Krähe, die geschmücktmit unseren Federn, mit einem Tigerherzen in eines MimenHaut, glaubt, so gut wie der Beste von Euch imstande zu sein,einen Blancvers herauszuschmettern und, wie er ein Allerwelts-kerl ist, hält er sich für den einzigen Bühnenerschütterer imLande" 31 ).
C a 1 d e r o n übernahm gleichfalls ganze Akte für seineSchauspiele von Vorgängern, ebenso sein Landsmann Lopede V e g ä.
Tasso rühmt sich im Kommentar zu seinem „Rime" sogarseiner Nachahmungen und Anlehnungen aus anderen Dichtern.
Lord Byron wird vorgeworfen, daß er für seinen „DonJuan" nicht nur einzelne Bilder und Gedanken, sondern ganze.Passagen, Situationen und Szenen aus C a s t i s „Novellegalanti" sich angeeignet habe 32 ).
Selbst Goethe, an dessen Originalität doch kaum jemandZweifel zu erheben wagen wird, warnt, wie aus verschiedenen
M )' Stemplinger a.a.O. S. 33; Ludovic Laianne, Curiosites litteraires. ParisDeshays 1857, S. 105. Zur Frage der stoffgeschichtlichen Entlehnung bringtKarl Simrock in: Echtermeyer, Henschel und Simrock , Quellen des Sbak-spare (!) in Novellen, Märchen und Sagen. Berlin 1831, 3. Teil, S. 139—288interessante Nachweise.
31 ) Hans Landsberg, Das literarische Plagiat in: Zeitschrift für Bücher-freunde. Neue Folge, 3. Band, 1911, S. 122.
3a ) v. Schorn S. 94.
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