verwundern kann, denn die Masse seiner Produktion und diein einem gewaltigen Lebenswerk verschwenderisch aus-gestreuten Ideen mußten weniger Begabte ja direkt dazu ver-führen, von diesem Reichtum irgendwie zu partizipieren, unddie Gefahr einer Entdeckung war wirklich nicht so groß, dennwer sollte sich der Mühe unterziehen, ein siebzigbändiges Werkvon Anfang bis zu Ende durchzulesen und seinen Gehalt sichgeistig einzuverleiben?
Wenn diese Annektierung fremder Gedanken mit Maß vor-genommen worden wäre, so hätte Voltaire und mit ihm auchseine Zeitgenossen recht wenig einzuwenden gehabt. Allein esfanden sich Auchschriftsteller, die ganze Stücke und Abschnittenoch einmal unter ihrem Namen veröffentlichten. Den Vogeljedoch schoß unstreitig P. Joseph Barre , der Kanzler derPariser Universität, ab. Im Jahre 1748 gab er eine „Histoired'Allemagne" in elf Quartbänden heraus. In ihr aber warennicht weniger als rund 200 Seiten Voltaires „Histoire deCharles XII." entnommen.
Voltaire hätte es jedoch nicht nötig gehabt, wegen dieses un-bestreitbaren Diebstahls ein so großes Geschrei zu erheben, wieer es tat, und mit Steinen zu werfen, da er selbst im Glashausesaß. In seinem Roman „Zadig, ou la Destinee " (1747) lehnt ersich in nicht gerade einwandfreier Weise an zwei ältere Werkean. Das „Du chien et du cheval" betitelte Kapitel entnahm ereinem aus dem Italienischen von Chevalier de Mailly übersetzten Werke „Les Voyages et Aventures des trois princesde Sarrendip" (Paris , Prault 1719). Seine eigene geistige Leistungbestand nur darin, daß er statt eines Kameles einen Hund und
ein Pferd setzte---- Für die Einsiedlerszene entlieh er rund
300 Verse einem englischen Werke „The Hermite" von Tho-mas P a r n eil").
"'"') Querard, Les supercheries litteraires devoilees. Paris , 2. Aufl. Bd. I,Sp. 76/77; L. Mayeul Chaudon, Des Plagiats de Voltaire, ou des imitationade quelques pieces de divers auteurs que ce poete s'est permises, in: LeBulletin polymathique de Bordeaux 1814, Bd. 11, S. 59—64; Charles Nodier stellt in seinen Anmerkungen zu seinen „Questions de Litterature legale"S. 181—199 Vorlage und Abschrift einander gegenüber.
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