seiner ganzen Breite auf und brachte Gegenüberstellungen, diekeinen Zweifel ließen, daß eine auffallende Übereinstimmungzwischen den beiden Arbeiten bestand. Unterdessen hatte sichauch der Baden-Badener Schriftsteller Robert R. Schmidt in den Streit gemischt und im Abendblatt der „FrankfurterZeitung " vom 8. Juni 1928 die Behauptung aufgestellt, daß er imJahre 1914 eine Novelle im Manuskript an Zech gesandt habe,die dieser in seiner 1925 erschienenen Novelle „Die Geschichteeiner armen Johanna" (J. H. W. Dietz Nachf., Berlin ) zum Teilwörtlich verwendete und sie in Idee, Aufbau und Stil über-nahm. Schmidt klagte, und Zech ließ gegen sich Versäumnis-urteil ergehen.
Wer den Fall näher ins Auge faßt, muß zugeben, daß das„Berliner Tageblatt" dem jeder Originalität ermangelnden Schrift-steller mit Recht den Stuhl vor die Tür setzte, denn in diesemPunkte gibt es kein Paktieren. Warum aber das Messen mitdoppeltem Maß? Warum die sittliche Empörung gegen denAußenseiter Paul Zech ? Warum andererseits das tiefgründigeSchweigen der maßgebenden Zeitungen gegenüber den wideremporgelobten Schriftstellern erhobenen Vorwürfen? Merk-würdig genug berührt es nämlich, daß weder das „BerlinerTageblatt", noch die „Frankfurter Zeitung " noch „Das Tage-buch", die den Angriffen gegen Paul Zech willig ihre Spaltenzur Verfügung gestellt hatten, zu dem Fall Jacob Wasser-mann überhaupt Stellung nahmen, ja ihn nicht einmal miteinem Wort erwähnten, obgleich er ausführlich, allerdings nurin christlichen Zeitungen, erörtert wurde. Die „Tägliche Rund-schau" (Nr. 573 vom 23. Dezember 1925) befaßte sich eingehenddamit und berief sich dabei auf die Untersuchungen Dr. A r p a dSteiners. Sie schreibt:
„In der Chicagoer Wochenschrift für Politik, Kunst undLiteratur ,Die neue Zeit' vom 5. Dezember 1925 ist folgendeszu lesen: ,Daß Jakob Wassermann , einer der hervorragendstenRomanschriftsteller des gegenwärtigen Deutschlands , seinenUnsterblichkeitsdurst auch aus verbotenen Bronnen zu löschenverstand, geht aus einem Aufsatz Dr. Arpad Steiners von der
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