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am Anfang vorausgesagt hatte. Wer im Stande war,sich eine Vorstellung zu machen von dem Ineinander-greifen der verschiedenen Tlieile der Staatsmaschine,der musste in der That berechnen können, dass esvernünftiger und praktischer Weise undenkbar sei, dieGesetzgebung für Zölle aus der Gesammtheit der gesetz-geberischen Arbeit überhaupt auszuscheiden, ihr hochüber der Werkstätte aller andern Staatsthätigkeit, gleich-sam auf einem heiligen Berg, einen mit besonderlicherFeierlichkeit und Abgeschiedenheit umgebenen Tempelzu errichten.
Zunächst musste die Unmöglichkeit solchen Aus-einanderhaltens sich geltend machen, vermöge des inni-gen Zusammenhangs, in welchem die Zölle mit denübrigen Steuern verwebt sind. Einem Gesetzgeber zu-muthen, er solle sich mit den Zöllen befassen, unbe-kümmert um das, was mit den Steuern im Innern vor-geht, das wäre ungefähr so, wie wenn Sie als Patientzum Arzt gingen und ihm erlaubten, Ihren Leib zwarvon Aussen zu beaugenscheinen, ihm aber verböten,sich irgendwie auf Fragen oder Anordnungen wegenIhrer Nahrung, Verdauung und Ihres sonstigen körper-lichen Befindens einzulassen. Von einer Volksvertretungverlangen, dass sie die Zollgesetzgebung entwickle unddie Steuergesetzgebung unangetastet lasse, dass heissteinen Menschen auffordern, dass er mit seinem linken