Geehrte Herren!
Schon im Reichstag ist Abhülfe begehrt wordengegen den üblen Gebrauch, den hochangelaufenen Tor-rath sämmtlicher Petitionen in den letzten Tagen einerSitzungsperiode packweise herbeizuschleppen und plun-derartig auf den Tisch des Hauses aufzuschütten. DasPetitionsrecht, verständig geregelt, könnte vielmehreine überaus kostbare Vorrichtung sein in dem Räder-werk der öffentlichen Wohlfahrts-Anstalten. Ja gerade-zu der Schlussstein einer guten Verfassung väre einhochansehnliches Beschwerdebuch der Nation, in demKlagen und Wünsche über die Handhabung der Gesetzemitten ans dem praktischen Leben heraus zu Worteund zu geduldigem Gehör kämen. Aber Nichts istweiter entfernt von solch einem Ideal, als das heuerübliche Verfahren. Natürlich entspringt auch dieses