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Seite herbeigeführten Conflikt ferner auszuweichen, und daß ich des-halb den Königlichen Bundestagsgesandten telegraphisch zur Abgabefeines Minoritätsvotums veranlaßt habe. Ich stellte in Aussicht,daß wir die Ueberschreitung der Competenz durch Majoritätsbeschlüsseals einen Bruch der Bundesverträge auffassen und dem entsprechendverfahren würden, indem diesseits der Königliche Bundestagsgesandteohne Substitution abberufen werden würde, und deutete die prakti-schen Konsequenzen an, welche sich aus einer solchen Situation inverhältnißmäßig kurzer Zeit ergeben müßten, indem wir natürlich dieWirksamkeit einer Versammlung, an welcher wir uns aus rechtlichenGründen nicht mehr betheiligten, in Bezug auf den ganzen Geschäfts-kreis des Bundes nicht weiter für zulässig anerkennen könnten. Wirwürden also auch die preußischen Garnisonen in den Bundesfestun-gen nicht mehr den Beschlüssen der Bundesversammlung unterstellenkönnen. Unwahr ist, daß ich für diesen Fall von der Zurückziehungdieser Garnisonen gesprochen haben soll. Ich habe im Gegentheilauf die Conflikte aufmerksam gemacht, welche das Verbleiben derselbennach sich ziehen könne, nachdem ihre Befehlshaber der Autorität derBundesversammlung die Anerkennung zu versagen haben würden"!
Schließlich erklärt die Depesche, daß, gegenüber dem Versuche„auf dem Wege neuer und dem Inhalt der Bnndesverträge Gewaltanthuender Interpretationen" Maßnahmen durchzusetzen und „aufzu-drängen", Preußen „lediglich denjenigen Bundesregierungen, welchedie Einigkeit im Innern des Bundes durch ihr agressives Verfahrenin Frage stellen, die Sorge für die Beilegung oder die Verantwor-tung für die Folgen der von ihnen heraufbeschworenen Conflikte über-lassen" müsse.
In dieser Wendung lag bereits die Formel verborgen, derenPreußen sich, drei Jahre später zur Vorbereitung seines easus dellibediente; angesichts dieser auffälligen Uebereinstimmung ist nicht mehr
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