127
norddeutsche Reichstag, so hätte es ein Verbrechen sein können, sie ineinem Anfalle üblen Humors förmlich abzutakeln, um Jahre zurück-zuwerfen, blos um eine, ihrer gesetzgeberischen Pflicht gehorchende,Opposition in Verlegenheit zu bringen. In einem Lande mit einerausgewachsenen Konstitution und einer ausgewachsenen Flotte hätte, —wenn da überhaupt so etwas denkbar wäre — ein Minister durch solch'einen Befehl seinen Kopf verwirkt; und wenn der Leiter eines großenStaats zu solchen Strafmitteln greift um seine Gegner, respektivedas Land für das was ihm wie ständischer Kleingeist oder auch stän-dische Großmannssucht vorkommt, büßen zu lassen, so kann wohl keinZweifel übrig bleiben, welche von beiden Seiten das richtige Maaßwürdigen Auftretens dabei aus dem Auge verlor. Zu einer Zeit, inwelcher vielleicht der Parlamentarismus seine entscheidende Prüfungfür eine unabsehbare Zukunftsperiode zu bestehen hat, in welchervon oben und von unten alle erdenklichen Zumuthungen und Verkleine-rungen zugleich an ihm herunizerren, ist es am Ende kein Unglück, daßHerr von Bismarck mit Reichstag und Zollparlament nicht sowohleine Neigungs- als eine Verstandesehe geschlossen hat, denn dieser Ursprungverspricht nach Umständen solidere Dauer. Aber gesetzt, der siegbeladeneGebieter dächte in der parlamentarischen Verfassung auch nur seineMagd geheirathet zu haben, welche ihm zu Hanse bescheiden im Klei-nen dienen sollte, damit er draußen im Großen erobere, so sollte ernicht vergessen, daß selbst wer seine Magd zum Weibe nimmt, ihrvon Rechts- und Naturwegen, um seiner selbst willen ebenbürtigkeits-