Natur der Banknoten, über Bankgesetze und Bankwesen seithundert Jahren verzapft worden ist, kommt schließlich aufden einzigen Satz hinaus: „Eine rechte Bank ist die, welcheunter allen Umständen ihr Versprechen halten kann." EineBank, die dieser Gewißheit genügt, kann nichts Böses stif-ten —, man kann sie ruhig gewähren lassen. Nur muß dieGewißheit eine echte sein, keine blos auf Phantasie beruhende.Es war einmal ein frommes Ehepaar, dem es herzlich schlechtging. Unter dem geringen Hausrath befand sich eine mes-singene Lampe, welche an der Decke des Zimmers hing.Der Mann wußte, daß sie von Messing sei. Zu seinerFrau aber, die unbedingtes Vertrauen in ihn hatte, pflegteer, wenn die Sorgen um das Brot des nächsten Tages ihrThränen auspreßten, mit gottseliger Ruhe zusagen: „LiebeFrau, bekümmere dich nicht, die Lampe da oben ist vonGold, im äußersten Falle können wir doch dies theuere Erb-stück verkaufen." Die Frau glaubte es, trocknete ihre Thrä-nen, und da auf irgendeine Weise doch immer das Brot desfolgenden Tages ins Haus kam, so starb endlich die Frau,und die messingene Lampe hatte die schöne ihr vom frommenEhemanne gegebene Bestimmung erfüllt, als Zahlungsver-sprcchcn für den Nothfall zu dienen. Manche Banken er-füllen auf ähnliche Weise ihren Beruf; wenn sie aber, we-niger glücklich wie jenes Ehepaar, den Tag erleben, an demdie Lampe wirklich die Probe bestehen soll, so stürzen sieganze Länder ins Unglück. Soll die Sache mit rechtenDingen zugehen, so darf die Lampe nicht von Messing, siemuß von echtem Golde sein, d. h. in unserm Falle: eineBank muß in solcher Weise mit klingender Münze versehensein, daß sie zu jeder Zeit allen denen, welche denkbarer-
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Die Zettelbank vor dem Reichstag : Versuch einer gemeinverständlichen Darstellung / Ludwig Bamberger
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