schreiben sollte, ist seit den dreißig Jahren seines Bestehensschon dreimal zeitweise außer Kraft gesetzt worden. Znm erstenmal im Jahre 1847, also nach kaum zwei Jahren seinerlebendigen Wirksamkeit, dann 1857 und I8l>6; mit andernWorten in den drei großen Krisen, welche England heim-gesucht haben. Jedesmal wurde die Bank in dem Augen-blick, da ihr Notenvorrath zur Neige ging, von der Regie-rung ermächtigt, eine zusätzliche Verausgabung zu machen,dem Verkehr mit einem über die Schranken des Gesetzeshinausgehenden Mehr von ungedeckten Zetteln in Discon-tirung oder Vorschüssen zu Hülse zu kommen. In derThat genügte einmal die bloße Erlaubniß der Mehrausgabe,um die Noth zu lindern, ohne daß Gebrauch davon gemachtwurde, ein andermal eine geringe wirkliche Ausgabe.Doch wie dem auch sei, niemand kann leugnen, daß eineBankpolitik, welche als Grund ihres Daseins die Noth-wendigkeit einer festen Schranke angibt und welche jedes-mal ausnahmsweise die Schranke wegräumen muß, sobalddas Bedürfniß gegen sie andrängt, niemand kann leugnen,daß eine solche Politik, welche Schranken blos für die Fälleerrichtet, in denen sie nicht nothwendig sind, eigentlich sichselbst verspottet. Und dennoch steht es nichts weniger alsschlecht mit ihrer Vertheidigung, dennoch kann sie getrostdie Vergleichung mit jeder andern Bankpolitik aushalten;denn in der That, welche andere Methode stellt man dieserals die bessere gegenüber? Vorausgesetzt, daß nicht vonstets ganz gedecktem Notenvorrath die Rede sei (für wel-chen es überhaupt keine Methode zu geben braucht), kanndoch allenfalls nur die Dritteldecknng als die bessere derContingcntirung vorgezogen werden. Ist nun aber dieser
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Die Zettelbank vor dem Reichstag : Versuch einer gemeinverständlichen Darstellung / Ludwig Bamberger
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67
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