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Drittelsbaarvorrath da, um niemals angetastet zu werden?Offenbar nein! Denn sollte er nie und unter keinen Umständenangetastet werden, so brauchte er klärlich gar nicht zu existircn.Es wäre die scheinbar goldene Lampe unserer Erzählung, dieaber, weil sie doch nie verkauft wird, ebenso gut von Messingsein könnte. Also auch der Drittclsvorrath ist da, um in Noth-fällen zu dienen; auch die Regel von der Dritteldeckung istda, um Ausnahmen zu gestatten, und genau für dieselbenFälle, in denen die Regel der Contingentirnng sie gestattenmuß. Beide Methoden haben sich einander nichts vorzu-werfen. Ja beide Methoden wären grundfalsch, wenn sienicht die Klausel ihrer ausnahmsweisen Entkräftung — wennauch nur stillschweigend — mit in ihren Codex aufgenommenhätten, denn gerade in der Statuirung der Ausnahme ist dasPrincip der Elasticität, das Lebensprincip der Banknote aufsunentbehrlichste niedergelegt. Die Contingentirnng wie dieDritteldeckung ist eine Sichcrheitsklappe, welche in der Regelgeschlossen bleiben, aber bei gefahrbringendem Druck nach-geben soll. Und die Frage, welche von beiden Methodendie richtigere sei, ist vielmehr einerseits eine mathematische,der Wahrschcinlichkeitsberechnung, andererseits eine der prak-tischen Erfahrung. Die Frage geht dahin: welche von beidenMethoden ist am meisten geeignet, stets mehr als ihren Noth-pfennig, welche ist am meisten geeignet, das, was wir diezweite Schicht nannten, am besten in Stand zu erhalten?
Läßt man sich auf Prüfung dieser Frage ein, so wirdman alsbald gewahr, daß man mehr und mehr ins fließendeFahrwasser der täglichen Gcschäftsbehandlung und ausdem stillen Teich der methodischen Denkbewegung heraus-kommt.