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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
Entstehung
Seite
56
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V. KAPITEL.

LÖHNE, ARBEITSZEIT UND ARBEITSRAUM.

ln BölnnertsArbeiterverhältnissen mul Fabrikeinrich-tungen dev Schweiz 1 legt ein Fabrikant das nicht ganz ein-fache Wesen der Löhne sehr schön folgen dermassen dar:Die Sticker werden nach Massgabe der Quantität undQualität ihrer Arbeitsleistung bezahlt. Als Massgabe fürdie Quantität dient die Zahl der Stiche. Modifiziert wirddieser Massstab a. durch den Feinheitsgrad des Garns,

b. durch die Art der Muster, welche langstichig und kurz-stichig sein können, also den Garnverbrauch beeinflussenund mehr oder weniger häufiges neues Einfädeln bedingen,

c. durch den Rapport der Maschine. Die Qualität derArbeit wird vom Fabrikanten (bei dem Hausindustriellenvom Kaufmann) taxiert, als Massstab dient ihm die Summe,welche für die Ausbesserung der Sticketen an die Nach-stickerin bezahlt werden muss, ferner der Grad der Über-einstimmung der Stickerei mit dem Musterdessin. Bei derLolmauszahluug figuriert das negative Resultat der Taxie-rung als Abzug; positiv ist das Resultat, wenn nach derQuantität bezahlt werden kann. Soweit der Fabrikant.Es wird also Stücklohn gezahlt, und dieser ist, was in obigerAusführung schärfer hervortreten könnte, ein Bruttolohn.Er wird berechnet nach der Anzahl der auf dem Muster-karton eiugezeiclmeten Stiche. Als Einheit werden zu Grundegelegt 100 Stich; der Breis dafür wird durch die oben näher

Vgl. Iül. IL S. 24.