DIE VERBÄNDE DER EINZELSTICKER.
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musste, einerlei ob es sich eines Ferggers bediente oderdirekt mit dem Einzelsticker verkehrte. Dadurch aber warden auf dem Lande zerstreut etablierten Firmen der Vorteil,den sie früher gegenüber den in der Stadt St. Gallen wohnen-den Kaufleuten gehabt hatten, genommen. Früher hattensie nämlich aus dem Grunde etwas billiger arbeiten können,weil sie direkt mit den Hausindustriellen verkehrten undso die Ware zu einem etwas niedrigeren Preis auszugebenin der Lage waren als wie die Stadt St. Gallischen Häuser,die der Fergger bedurften. Jetzt waren sie durch dieseBestimmung ihrer früheren Vorzugsstellung verlustig ge-gangen.
Kaum weniger als der Kaufmannschaft hatte denFabrikanten der Verband ihre Position gebessert. Vor 1885waren sie nahe daran, von der Hausindustrie und den Kauf-leuten vernichtet zu werden. Das schweizerische Fabrik-gesetz mit seiner Einschränkung der Kinderarbeit, seinerVerkürzung der Arbeitszeit hatte ihre Konkurrenzfähigkeitgegenüber den Heimarbeitern bedeutend geschwächt, undje mehr infolge des Verkelms mit letzteren die Kaufleutedie Fabrikation selbst in die Hand nahmen, desto mehrschmälerten sie auch die Selbständigkeit und den Gewinnder Fabrikanten. Letztere unterschieden sich, was ihreStellung zu dem Absatz anbetrifft, im Grunde genommenin keiner Weise von den Hausindustriellen, waren ihnengegenüber aber infolge des Fabrikgesetzes bedeutend imNachteil. Nach dieser Seite hin schaffte nun der Verbandvöllige Gleichheit, indem er, -wie uns sattsam bekannt, denMaximalarbeitstag von 11 Stunden auch auf die Haus-industrie ausdehnte und damit, zugleich die Vorteile, diedie Heimarbeiter durch Verwendung von Schulkindernhatten, so gut wie beseitigte. Denn die Arbeitszeit fiel jetztin der Hauptsache mit den Schulstunden zusammen. DieFabriken fingen nun sogar an, gegenüber den Heimarbeiternin einem gewissen Vorteil zu sein. Infolge stetiger Aufsichtund besserer Maschinen arbeiteten nämlich die Fabrikstickerexakter als die Heimarbeiter, die ausserdem noch durchgeringe Zuverlässigkeit in der Einhaltung der Lieferfristen