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POLITISCHER EINFLUSS DER FREISASSEN.
die zahlreichen mit Wahlrecht ausgestatteten Flecken den Whigsunter den Grossgrundbesitzern zahlreiche Mandate. «Der Ein-fluss des Friedensrichteramts und der Milizverwaltung, mannig-faltiger Verwandtschaft und Kundschaft machte sich hier inweitem Masse geltend, während der Einfluss des Grosskapitalssich nur lokal auf London und eine Anzahl grösserer Städteund Handelsplätze erstreckte.» Wie der Grossgrundbesitz imOberhaus ausschliesslich vertreten war, so hatte er thatsächlichalso auch den grössten Einfluss im Unterhaus.
Betrachten wir nun diejenigen von den 356 586 Familiendes «Landinteresses», welche weder Renten bezogen nochRenten bezahlten, die 180 000 Freisassenfamilien mit 980 000Personen, so finden wir wirthschaftlich wie politisch den direktenGegensatz zu dem Grossgrundbesitz.
Wirthschaftlich: denn abgesehen von wenigen reichenBauern in Kent und den südöstlichen Grafschaften, ist dieWirthschaft dieser Freisassen, wie dargelegt wurde, im Wesent-lichen eine Naturalwirthschaft. Die Höhe der Getreidepreise,ebenso wie Getreide-Ein- und Ausfuhr, waren also für dieMehrzahl derselben etwas Gleichgültiges.
Politisch schildert sie Macaulay 1 als ein ungemein mann-haftes und biederes Geschlecht, das seine eigenen Felder bebaute,ein mässiges Auskommen genoss und weder auf Wappenschildeund Helmzierden Anspruch machte, noch nach einem Sitz aufder Richterbank strebte. Sie bildeten nächst den Kaufleutenund Krämern in den Städten die Hauptstärke der Opposition.Nach ihrer religiösen Ueberzeugung neigten sie zum Puritanis-mus und zur Zeit der Republik hielten sie zum Parlament.Sie waren die Rundköpfe, mit denen Gromwell seine Schlachtengewann. Nachdem sie sich 1660 für kurze Zeit mit den Cava-lieren zum Zwecke der Wiederherstellung der Monarchie ver-einigt hatten, trennten sie sich sofort wieder von ihnen undwurden dann jene zähen Ausschliessungsmänner, die demBruder Karls II. die Thronfolge absprechen wollten. Aberwährend die Zahl der Grafschaftsvertreter, für deren Ernennung
1 Macaulay II p. 70; I p. 126 und a. a. O.