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IHRE UMGEHUNG DURCH DIE CARTA MKRCATORIA. 71
Zuerst, versuchte er es mit den fremden Kaufleuten undder Versuch gelang. Die Bedingungen der Uebereinkunft zeigtdie sog. carta mercatoria 1 2 von 1303. Sie bedeutet eine Erwei-terung der Privilegien der fremden Kaufleute in handelspoliti-scher, privat- und processrechtlicher und finanzieller Beziehungdafür, dass sie dem König gestatten, ausser den im Gesetz von1275 festgesetzten Zöllen, der Antiqua oder Magna Custuma,weitere Zölle, die Nova oder Parva Custuma, zu erheben. Unterden handelspolitischen Privilegien, die neu bewilligt werden, istals Neuerung besonders hervorzuheben, dass die Frist wegfällt,innerhalb welcher die fremden Kaufleute in England verweilendurften und ihre Waaren verkaufen mussten, und dass sie ein-geführte Waaren, die unverkauft geblieben, wieder ausführendürfen. Durch beide Bestimmungen wurden die heimischenKaufleute in ihren Interessen empfindlich verletzt.
Was mit, den fremden Kaufleuten gelungen war, versuchteEduard I. wenige Monate später auch bei den heimischen Kauf-leuten zu erreichen. Er entbot die Kaufleute der verschiedenenStädte nach York, um mit ihnen ein Colloquium et Tractatumzu halten, dass sie ihm gegen Zugeständniss der finanziellenund rechtlichen Vortheile, welche er den fremden Kaufleutenbewilligt habe, die Erhebung derselben neuen Zölle gewährensollten. 42 Städte schickten Abgeordnete. Allein dieser eng-lische Volkswirthschaftsrath liess sich nicht, gleich den Fremden,die an den Verfassungsstreitigkeiten des Landes, so lange sieihren Vortheil fanden, allerdings kein Interesse hatten, zurSchmälerung der Autorität des Parlamentes missbrauchen. Dieenglischen Kaufleute dixerunt unanimi consensu et voluntate,tarn pro se ipsis quam pro communitatibus civitatum et, burgo-rum supradictorum, quod ad incrementum maltolliae nec adcustumas in praedicto brevi contentas, per alienigenas et extra-neos mercatores dornino regi concessas, nullo modo consentientnisi ad custumas antiquitus debitas et consuetas. 5 *
Die Vortheile, welche die carta mercatoria den Fremdeneingeräumt hatte, wurden von den englischen Kaufleuten, nament-
1 Siehe dieselbe im Anhang abgedruckt.
2 Parliamentary Writs T p. 134, 135.