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DIE KORNAUSFUHR UND DER FISCUS.
tritt demgemäss das Verbot der Kornausfuhr ohne besonderekönigliche Licenz wieder in Kraft. Aber als der junge Eduard III. selbständig zu regieren beginnt, nimmt er 1335 auch dieFinanzpolitik seines Grossvaters wieder auf; die fremden Kauf-leute werden gegen entsprechende Vortheile, die sie demFiscus gewähren, nun mehr denn je begünstigt, und damitwird abermals die Kornausfuhr gegen Zahlung der erhöhtenZölle gestattet. Dabei treten für Eduard III. die Gesichtspunkteder Theuerungspolitik so sehr hinter das fiscalische Interessezurück, dass selbst in Jahren der Hungersnoth an dieser Erlauh-niss zur Kornausfuhr nichts geändert wird, — etwas, was auchnicht überraschen kann hei einem Monarchen, der das könig-liche Privileg des Ankaufs zu beliebigem Preise so missbraucht,dass wo er oder seine Agenten nahen, die Bevölkerung flieht. 1Ja nachdem der König im Jahre 1340 gegen entsprechendeConcessionen den Handel, und damit auch den Getreidehandel,der Fremden wieder den durch die städtischen Privilegien gezo-genen Schranken unterworfen hatte, gestattete er im Jahre 1350gegen Zahlung der ihm zu entrichtenden Abgaben den Fremdenilie Ausfuhr von Getreide, trotzdem in Folge der Pest von 1348eine furchtbare Noth und allgemeine Auflösung eingetretenwar. 2 3 Nicht Theuerung und nicht Noth konnten somitEduard III. bewegen, 2 die Privilegien der Fremden zu be-schränken, welche für seinen Fiscus ebenso vortheilhaft wiefür diese waren. Dies geschah nur, wenn er, um Geldbe-willigungen zu erlangen, die Wünsche seiner Unterthanenberücksichtigen musste, oder wenn er sich im Kriege miteinem Lande befand. So verbot er 1339, während des Kriegesmit Schottland die Getreideausfuhr dorthin 4 und schloss da-gegen Kontrakte mit Unternehmern um die Verproviantirung
1 Vgl. Stubbs, Constitntional History of England , vol. II, p. 403,404, 535 ff.
2 Vgl. Knighton’s Chronicle, Hist. Anglic. Script. London 1652p. 2599 ff. — Rogers, History of agriculture and prices I p. 246.
3 Die Darstellung von Schanz, Englische Handelspolitik I p. 638ist demnach durchweg unglücklich konjekturirt.
4 Rot. Pari. II p. 106 Nr. 20.