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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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DIE KORNAUSFUIIR WIRD GESETZLICH ERLAURT.Xi

auszu führen nicht ausdrücklich verboten ist, zu verschiffen unterzwei Bedingungen, einmal dass das Schiff zum einzigen Eigen-tümer einen geborenen englischen Unterthan hat, der innerhalbdes Reiches seinen Wohnsitz hat, und sodann dass die Getreide-preise in den verschiedenen Grafschaften, aus denen die Ausfuhrstattfinden soll, nicht so hoch sind, dass die Getreideausfuhrverboten werden muss. Es werden Behörden genannt, welchein Fühlung mit der Bevölkerung der betreffenden Grafschaften,zu bestimmen haben, ob die Ausfuhr erlaubt oder verboten seinsoll. Sie ist zu erlauben, wenn die Preise so niedrig sind, dassdie Wohlfeilheit zu einem Hemmniss des Pflügens wird; sieist zu verbieten, wenn sie so hoch sind, dass der Grafschaftaus der Theuerung Nachtheil ersteht. Von der Ausfuhr ist einZoll zu entrichten, und zwar, wenn die Ausfuhr auf Grunddieses Gesetzes stattfindet, vom Quarter Weizen 12 d. und vomQuarter jeder andern Getreideart 8 d.; wenn aber die Ausfuhrauf Grund einer besondem Licenz statt auf Grund diesesGesetzes stattfindet, soll der Zoll betragen vom Quarter Weizen2 s. und vom Quarter jeder anderen Getreideart 16 d. DerKrone bleibt aber Vorbehalten, zu allen Zeiten die Getreideaus-fuhr durch Proklamation zu verbieten.

Dieses Gesetz hat keinerlei Wirkung auf die Getreideaus-fuhr geübt. Es war die Zeit, da der Zufluss des amerikanischenSilbers eine Geldentwerthung und demgemäss ein Steigenaller Preise zur Folge batte. Die im Anhang aus Eden abge-druckte Tabelle zeigt uns, in welchem Masse die Getreidepreisevon dieser Strömung ergriffen wurden. Und angesichts solcherTheuerung war es selbstverständlich, dass die Behörden vonihrer Befugniss, die Getreideausfuhr zu verbieten, Gebrauchmachten.

Aber gerade diese Theuerung rief sowohl in der Litteralur,die sich mit den Mitteln zur Abhülfe beschäftigte, als auch beiden Gesetzgebern den Gedanken hervor, dass es keine bessereAbhülfe gebe als die Beförderung des heimischen Getreidebausauf dem Wege, der durch die Gesetze von 1562 und 1571beschriften worden war.

In der Litteratur finden wir ihn in dem köstlichen Dialoge,den William Stafford 1581 veröffentlich! hat. Nachdem die Geld-