444 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. f902
heiten vor: selbst in der Gemarkung Mainz differierten sie zwischen 1600 und 5600;in den Weinorten gingen sie bis 6000, 9000, ja 24000 Mk. pro Hektar für Reblandhinauf, während das geringste Ackerland abgelegener Gegenden für 40—100 Mk. zuhaben war.
Gewiß sind diese Differenzen der Ernte, des Reinertrages, der Bodenpreise nichtbloß in der natürlichen Fruchtbarkeit und Lage, sondern zu einem guten Teil auch inverschiedener Kulturarbeit, Kapitalinvestation u. s. w. begründet. Die besten Rebländereiensind kargem Felsboden durch unsagbare Arbeit und Kosten abgerungen. Aber dieHauptursache der verschiedenen Rente ist doch die Lage und der Bodenunterschied. Wennin Baden neuerdings die Pacht für guten Tabaksboden zu 90, sür anderes Ackerland zu24—60 Mk. pro Hektar, wenn in Württemberg die Ackerpacht zu 60—153 Mk. angegebenwird, so ist die verschiedene Fruchtbarkeit ebenso sicher die Ursache, wie wenn in Hessen dieBodenwertsteigerung 1357—1877 in manchen Teilen nur 19, in anderen 173 °/o betrug.Und wenn dann vor allem gesellschaftliche Anordnungen, Wegebau, Eisenbahnen, Plan-legung, Agrarversassung noch in die landwirtschaftlichen Reinerträge und die Grundrenten-höhe eingreifen, so ist doch die Grundlage sür diese Wirkungen meist auch durch die Lageund die Fruchtbarkeit gegeben. Die oldenburgischen statistischen Berechnungen Kollmanns(1866 —1893) geben uns hievon eine klare Anschauung; wir sehen, wie Guts- undParzellenumfang und Bodenverwendungsmöglichkeit, also Ursachen, die halb auf socialen,halb auf natürlichen Faktoren sich ausbauen, wirken. Marschhofland und -gärtenkosteten pro Hektar 12 805 Mk., Geesthofland und -gärten 4199 Mk., Marschlandan sich 2890 Mk., Ackerland (wohl in der unfruchtbaren Geest) 1308 Mk., Wiesen1310 Mk., Holzungen 398 Mk., unkultiviertes Land 193 Mk. Im Durchschnitt desHerzogtums war der Hektarwert bei Stücken unter 0,05 da 274495 Mk., bei solchen von0,10 bis 0,20 46 498 Mk., bei den von 0,20—0,50 17 492 Mk., bei den von 0,50—1,06676 Mk., bei 1—2 w 4109 Mk., bei 2—5 1906 Mk., bei 5—10 829 Mk.
e) Wir kommen bei der städtischen Bodenrente auf die Unterschiede dieser Artzurück. Hier haben wir jetzt nur kurz auszusprechen, was dieses Zahlenmaterial überdie landwirtschaftliche Rente und ihre Kapitalisierung im Bodenpreise uns lehrt.
Es ist nach dem heutigen wissenschaftlichen Material nicht möglich, in der länd-lichen Grundrentenbildung die Grenze zwischen der Wirkung der Seltenheit (desMonopols) und der der Arbeits- und Kapitalaufwendungen genau zu bestimmen. Aberzweierlei erhellt aus ihm unzweifelhaft.- wenn Renten- und Wertsteigerungen von1:10, ja 50 und mehr vorkommen, so ist das nie bloß Folge der Arbeit; der Bodenerhält zuerst in der großen Kolonisationszeit, dann auch später zeitweise Wertzusätze,die Folge der Beschränktheit der bebauten Fläche sind, die dem Privateigentümer ohnepersönlichen Aufwand zufließen. Aber diese Werterhöhungen haben sich in den meistenalten Kulturländern neuerdings dank der Verkehrs- und landwirtschaftlichen Fortschrittedoch im ganzen in mäßigen Grenzen gehalten; sie sind für die Pioniere der Kolonisation,des technischen Fortschrittes gerechtfertigte Prämien, für ihre Nachbarn und Nachahmerallerdings zum großen Teil unverdiente Lotteriegewinne. Wenn im Braunschweigischendie Einführung des Zuckerrübenbaues die Grundrente verdoppelte, so war das sür die,welche den Anfang machten, keine zu große Belohnung, für andere allerdings ein Ver-dienst im Schlafe. Die Borstellungen der Bodenverstaatlicher (I. St. Mill, Wallace,Henry George, Flürscheim ) sind vereinzelten Fällen entnommen und wersen stets diemeist größere Ersatz- mit der kleineren Monopolrente zusammen; solche utopistische Pläneentstanden neuerdings da, wo eine mit allen unlauteren Mitteln arbeitende Bodenspekulation,wie in den Vereinigten Staaten , die ganze Volkswirtschaft in ungesunde Zuckungen versetzteund die unehrliche Bereicherung fehr ausdehnte, oder wo politische Klassenherrschaft,wie in England , die zeitweise Monopolrentenbildung unnatürlich steigerte, und wodie Latifundienbildung den unverdienten Mehrwert in einige wenige, ohnedies schonüberreiche Hände legte. Übrigens trat in den meisten Ländern die größte Grundrenten-steigerung in der Gegend des Kleinbesitzes ein; in Mecklenburg ist der Hektar Ackerland800, in der Rheinpfalz 2000—5000 Mk. wert. Wo die Bodenwerte durch Wegebau,