612
Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1070
Das Zollgesetz brachte nicht sofort die Verwirklichung der Ideale Steins von1814, die auf ein einheitliches deutsches Handelssystem gingen; das war bei der Ab-neigung Österreichs und bei dem starken Selbständigkcitsgefühl der Mittelstaaten damalsunmöglich. Aber schon der sreie innere Markt für ganz Preußen war ein enormerFortschritt. Eine gute Grenzbewachung, eine musterhaste Zollverwaltung sicherte denErfolg, trotz der langgesteckten, schwer kontrollierbaren Landesgrenzen, welche die Kostender Zollerhebung steigerten. Im ganzen Staate waren die alten inneren Zölle schon1816 beseitigt, bald verschwanden auch die Stapelrechte, die Flußschiffahrtsabgaben.Fast alle Ausfuhrzölle und -Verbote, alle nichtsteuerlichen Einfuhrverbote waren 1818beseitigt. Der Zoll war nach Maß und Gewicht, in möglichst wenig Klassen festgesetzt,um die Erhebung zu vereinfachen. Die Finanzzölle auf Wein- uud Kolonialwarenwaren bei der Einfuhr auf etwa 30 °/o, die Schutzzölle für Fabrikwaren auf etwa 10 °/o,nur sür Eisen und einige andere Metallwaren aus etwa 18°/o des Durchschnittswertesfestgesetzt. Die Halbfabrikate und Rohstoffe der Gewerbe waren srei; ganz bescheideneGetreidezölle gegen die russisch -polnische Konkurrenz kamen erst in den zwanziger Jahren.Die Durchfuhrzölle waren aus finanziellen Gründen und als Pressionsmittel gegen dieMittelstaaten in ziemlichem Betrag beibehalten. Der einheitliche Gewichtszoll von 10 °/osür eine Warengattung, die pro Centner teils 100 teils 1500 Thaler wert war, hattedie Folge, daß der Schutz für die ordinären Waren ziemlich weit über 10°/», der sürdie feineren oft nur ein Minimum betrug. Doch schadete das nichts; die feineren Gewerbewaren in Preußen noch nicht erheblich.
Trotz einzelner Fehler, wie sie jedes Tarifgesetz hat, war die Institution geradezumusterhast; und sie war es, weil die maßgebenden Beamten nicht sowohl ihre theoreti-schen Überzeugungen, als ihre praktischen Erfahrungen und Kenntnisse dabei zur Geltunggebracht hatten. Der Schutz genügte gerade, um die 1814—1818 sehr schwer aufDeutschland lastende englische Konkurrenz so weit abzuhalten, daß 1818—1840 einAusblühen der Gewerbe möglich wurde; die dabei bleibende starke Konkurrenz des Aus-landes nötigte zu höchster Anspannung und zur Bevorzugung der Gewerbe, in denender Staat besondere Vorteile voraus hatte. Die Entrüstung der deutschen Nachbarn überdie Absperrung legte sich in einigen Jahren, wie die der neuen Provinzen über dieneue scharse Zollkontrolle. Ganz Deutschland lernte von 1318—1852 einsehen, daß daspreußische System das sür Deutschlands Lage, Technik, Handel und Entwickelungsstuferichtige sei, daß es die übrigen deutschen Staaten mit Vorteil annehmen könnten.
Die größeren unter ihnen, zumal die 1802—1815 vergrößerten, haben 1750 bis1830 mancherlei Anläufe gemacht, ihre inneren Zölle zu beseitigen, sich nach außendurch eine Zolllinie abzuschließen. Auch die, welche Schutzzölle für nötig und heilsamhielten, mußten wegen der Kleinheit der Länder und der hohen Grenzbewachungskostenbei niedrigeren Sätzen, als sie Preußen hatte, stehen bleiben; andere, wie Baden undSachsen, hatten fast ganz freien Handel; nirgends erzielte man die erwünschten Ein-nahmen. Als 1818—1828 alle Versuche und alle Beratungen über gemeinsame deutscheHandelsmaßregeln gescheitert waren, einigte sich Bayern und Württemberg, sowie Preußen und Hessen-Darmstadt 1828 zu je einem Zollverein. Beide verschmolzen am 1. Januar1834 zum großen deutschen Zollverein, der sich dann 1842—1854 aus den größerenTeil des nichtösterreichischen Deutschlands ausdehnte (nur die Hansastädte, Mecklenburg ,Holstein waren nicht im Verein), obwohl England, Frankreich, Österreich alles thaten,das große Werk der volkswirtschaftlichen Einigung Deutschlands zu hindern. Palmerstonhatte diesen Zollverein für eine gegen England gerichtete Maßregel erklärt, gegen dieman Repressalien ergreisen müsse.
Der Zollverein, wie er 1834—1867 bestand, 1853—1854 schon ein Gebietvon 485 830 ilcm mit 32,7 Mill. Menschen erreichte, war freilich keine vollendeteWirtschaftseinheit. Es fehlte ihm die einheitliche Gesetzgebung über Gewerbe, Nieder-lassungs-., Patentwesen, indirekte Steuern; er war unbehülflich in seiner Entwickelung,da jede Änderung seiner Gesetze und seines Tarifs die Zustimmung der kleinsten Re-gierungen und ihrer Kammern brauchte. Er war 1851—1853, wie 1862—1866 von