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liehe Productivität gegen vielfache andere Vortheile ausgleicht, unddie überhaupt, in langsamem, stätigem Bildungsprozess, aus der Na-tur der Verhältnisse selbst, unwiderstehlich herausgewachsen ist.Die Gefahren des Actienwesens, welche die neue Gesetzgebung ent-fesselt hat, und die Missbrauche der letzten Periode, liegen in ersterLinie nicht im Innern der Gesellschaften, sondern ausserhalb derselben.Die von der Conzessionirung befreite Bildung der Actien-gesellschaften und ihre Einführung an den Börsen, istnämlich zu einem Geschäftszweig der Speculation gewor-den. Wenn man früher zur Bildung von Capitalassociationen schritt,so war es allein, oder doch ganz vorzugsweise, der Gewinn ausdem zu gründenden Geschäft selbst, und zwar der dauerndeGewinn, welchen die Betheiligten ins Auge fassten. Und dass manhierbei die allgemeine Lage des Arbeits- und Geldmarkts in Berück-sichtigung ziehen musste, ergab sich von selbst. Es waren alsorein volkswirthschaftliche, mit dem Gesammtinteresse der Nationharmonirende Erwägungen, aus welchen die Gesellschaftsbildungenhervorgingen. Die letzte Krisis hat diese frühere Praxis auf den Kopfgestellt, mindestens die Regel zur Ausnahme gemacht. Die wesent-liche und höchst bedenkliche Aenderung ist eingetreten, dass Capital,Industrie und Handel nicht mehr aus sich heraus, aus ruhiger Er-wägung des in dem bestimmten Erwerbszweig zu erwartendendauernden Nutzens ihre Ersparnisse zu neuen Unternehmungen an-legten, sondern dass fremde speculative Elemente von aussen in ihrGebiet eingriffen. Diesen aber waren jene wirthschaftliche Erwä-gungen ganz fremd, oder sie lagen doch sehr in zweiter Linie.Nicht Aussichten auf dauernde Dividenden, sondern auf einmaligeGründer- und Coursgewinne galten von jetzt ab als Hauptmotiv hei denGesellschaftsbildungen. Auch dies war annähernd schon unter demalten Gesetz dagewesen, allein in weit beschränkterem Umfang. Eswar in den fünfziger Jahren Ausnahme, was 1872/73 Regel ward.Insbesondere hinderte damals ein direktes Verbot der preussischenRegierung die Gründung von Credit mobiliers, die sich deshalb indie kleinen Staaten flüchten mussten.
Wenn in der letzten Periode nur der gesetzlich erforderlicheRahmen gebildet, der Legalität genügt war, so wurde im Uebrigendie Gesellschaft ihrem Schicksal überlassen, gleichviel ob die Er-füllung der bei der Gründung übernommenen moralischen und finan-ziellen Verbindlichkeiten im Bereich der Möglichkeit lag oder nicht.In einen ähnlichen Fehler verfielen viele alte, bis dahin höchst solide