Druckschrift 
Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
Seite
108
Einzelbild herunterladen
 

108

licbkeit oder Schädlichkeit der unbedeckten Note ist in der Debattekaum gestreift, geschweige denn gründlich erörtert worden.

Man könnte zunächst bedauern, dass von den französischen Milliarden gar nichts übrig geblieben ist, um die bestehenden Noten-banken abzufinden (die Summe würde nicht allzu gross gewordensein), und so mit einem Mal reine Bahn zu machen. Man wäre soder Verlegenheit Uberhoben gewesen, eine Repartition der auszuge-henden Noten vornehmen zu müssen, welche jeder Zurückführungauf irgend einem wirthschaftlichen Grundsatz spottet. Das ein-zige positiv Verdienstliche an dem ganzen Gesetz, und dies soll nichtgering geschätzt werden, ist die mechanische Beschränkung der,früher nur an BedeckungsVorschriften, oder an ein bestimmtes Ver-hältnis zum Aktienkapital gebundenen Notenemissionen. Der IdeederBankfreiheit unter Normativbedingungen, d. h. den Bank-notenvermehrungen ins Unendliche, ist thatsächlicli und hoffentlichauf Nimmerwiederkehr ein Ende gemacht. Das ist aber auch Alles.Im Uebrigen ist es eine sehr traurige Aussicht, mindestens 15 Jahrelang einen so grundsatzlosen und theilweise schädlichen Zwitterzu-stand dulden zu sollen. Für das Uehergangsstadium ist es zudemein gefährliches Experiment, die Notenrestriktion mit einemmal vor-zunehmen und mit dem Termin der Einführung der GoldwährungZusammentreffen zu lassen. Bei dem augenblicklichen Zustand desCreditmarkts war die Gefahr aus Ueberemissionen ebenso ausge-schlossen, als das gefährliche Aktiengesetz augenblicklich ganzgefahrlos da liegt. Wohl aber wäre dem Creditmarkt eine grosseErleichterung gewährt worden, wenn man diesen Termin des Ein-tritts der Restriktionen etwas verschob und damit alle Prolongationenerleichterte. Geht es gut, so haben Reichsregierung und Reichstagkein Verdienst aus diesem Wagstück; geht es schlecht, so tragensie die volle Verantwortung. Für die ganzen 15 Jahre ist es abereine traurige Aussicht von dem Ziel der vollständigen Beseitigungder ungedeckten Noten, was sich hinnen weit kürzerer Frist errei-chen Hesse, gleich fernhleihen zu sollen. Denn die gesetzlichen 885Millionen Mark ungedeckter Noten (wobei die Reichsbank immernoch mehr als das Doppelte ihres Kapitals ausgehen darf) bildennicht bloss eine Summe, die unter Umständen Unheil genug anrich-ten kann,, sondern die Bestimmungen über den, von dem Gesammt-umlauf in Abzug zu bringenden Kassenbestand, werden in Wirklich-keit die ungedeckten Noten auf etwa x / 2 Milliarde und vielleicht höherbringen. Denn dem haaren Kassenhestand werden nicht bloss die