106
Steuerpflichtiges Vermögen
Zuwachsim Ganzen pro Jahr
im
Jahre 1896
63578 Mill. M
Mill. M.
Mill. M.
„ „ 1899
70042 „ „
6464 „ „
2155 „ „
„ „ 1902
75651 „ „
5609 „ „
1536 „ „
„ „ 1905
82410 „ „
6759 „ „
2253 „ „
„ „ 1908
91653 „ „
9243 „ „
3081 „ „
„ „ 1911
104057 „ „
12404 „ „
4468 „ „
Im Jahre 1911 wurde also das steuerpflichtige Ver-mögen in Preussen mit rund 104 Milliarden Mark fest-gestellt.
Zu dieser Summe müssen, ebenso wie bei dem veran-lagten Einkommen, gewisse Zuschläge gemacht werden.
1. Zunächst ein Zuschlag für an sich steuerpflichtigesVermögen, das durch die Veranlagung nicht erfasst wird.Wenn hierfür ein Satz von 20% gegen 10% beim Ein-kommen genommen wird, so wird dieser um so wenigerals zu hoch erscheinen können, als bei der Ergänzungssteuereine Deklarationspflicht nicht vorliegt und der landwirt-schaftliche Grundbesitz, der nach dem Grundsteuerreinertragzu deklarieren ist, in der Veranlagung zweifellos stark unter-wertet erscheint. Der Zuschlag ergibt 20,8 MilliardenMark.
2. Weiter ist ein Zuschlag erforderlich für die gesetz-lich steuerfreien Privatvermögen. Frei von der Ergänzungs-steuer sind alle Vermögen unter 6000 und diejenigen von6000 bis 20000 Mark, wenn ihr Besitzer weniger als 900Mark Jahreseinkommen hat.
An Zensiten mit weniger als 6000 Mark Vermögenwurden für 1911 rund 5,4 Millionen festgestellt, an Zensitenmit steuerfreiem Vermögen von 6000 bis 20000 Mark 240000.