Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
117
Einzelbild herunterladen
 

!V. Deutsche Sprachlehre. 117

§. 45. Die Sprache ist vernehmlicher Ausdruck Cknrhel-der Vorstellungen und Begriffe durch Worte. Die- l»"g derse werden entweder gesprochen oder geschrieben, und Sprach-darauS ergeben sich zwey Haupttheile der Sprach- 'lehre, wovon der erste die Fertigkeit richtig zu re-den, und verändere die Fertigkeit richtig zu schrei-ben betrifft. Der letzte Theil ist bereits unter demNahmen der Orthographie oder Rechtschrei-bung bekannt; der erste hat noch keinen eigenenNahmen, indessen könnte man ihn, wenn er einen ha-ben mußte, die Orchologie oder Rechtsprechungnennen; nur müßte man den letztem Deutschen Nah-men nicht von der bloßen Aussprache derBuchstabenund Sylben verstehen, in welchem Verstände er voneinigen neuern Sprachlehrern gebraucht worden.

In fast allen Sprachlehren wird die Orthogra-phie gleich zu Anfange unmittelbar nach der lehrevon der Aussprache vorgetragen; allein»auf eine sehrunschickliche und widersinnige Art. Die Fertigkeitrichtig zu schreiben seht die ganze Fertigkeit richtigzu reden voraus, und kann der Natur der Sachenach nicht eher, als nach dieser, vorgetragen werden.

Gemeiniglich rechnet man auch die projodiemit zur Sprachkunst, vermuthlich nur bloß, weilsie in den lateinischen Sprachlehren mit dahin ge-zogen worden, ohne zu bedenken, daß die Gründe,welche man hier dazu hatte, in der Deutschen Spra-che wegfallen. Man wird dafür die in allen Sprach-lehren so sehr verkannte lehre vom Tone an ihremgehörigen Orte finden.

§. 46. Der erste Theil, welcher der wichtigste Abtheilungund weitläufigste ist, zerfällt wieder in vier Ab-des erste»schnitte. T^ils.

H z 1. Von