Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
529
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5. Von der Declination. §. 240. 529

Vierte Art.

Singular.

Plural.

Nomin.Genit. s.Dat.Accus.

Nomin. zuweilen e.Genit. - - e.Dat. - - en.Accus. - - e.

§. 240. Diese ist die kürzeste und unvollkommen- Viert»,sre, indem sie bloß den Genitiv der Einheit durch s,und in manchen Fallen auch den Plural durch e undim Dative durch en bezeichnet. Die übrigen En-dungen, welche hier keine eigene Biegungssylbe ha-ben, müssen durch den Artikel bezeichnet werden.Sie begreifst alle diejenigen eigenen Nahmen insich, welche man nach keiner der vorigen Arten bie-gen kann oder rvill.

1. Nothwendig müssen dieser Declination folgen:

(1) Alle Lander-und Stadtcnahmen, welcheauf Deutsche Art decliniret werden können, welchesich folglich nicht auf ein s, sch oder z endigen müf.sen, als welche im Genitiv kein ö annehmen kennen,und daher im Deutschen unbiegsam sind. Sie istdie eigentliche Declination für Landes-und Orts-nahmen, die auf a, ia und e nur ausgenommen,wenn man sie mit den Dichtern lieber nach der vo-rigen Art biegen will, wo sich aber doch immer einNominativ auf en gedenken laßt, und oft wirklichvorhanden ist, vermittelst dessen sie wieder zu dieferDeclination zurück geführet werden. Samariens,Anriochiens, lLuropens u. f. f. kommen von denNominativen Samarien, Anriochien, ^Luropenher, obgleich letzterer nicht üblich ist. Böhmen ,Böhmens; so auch Sachsen, Arabien, Asien ,

2ldel.jV.Spr.

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