Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
537
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5. Von der Declination. §. 245. 537

Christus Geist nicht bar, der ist nicht sein,für Christi. Ausgenommen sind vornehmlich dieNahmen der Binder und Örter, wenn sie mit Prä-positionen gebraucht werden, wo die Bezeichnungdes Casus unuvthjg ist: nach Frankreich , vonPetersburg, aus Italien , vor tVien.

§. 245. Wenn ein Gattungsnahme zn einem Eigeneeigenen Nahmen gepräget wird, so verlieret er mit Nahmenseiner Allgemeinheit auch seine ehemahlige appella- ^tive Declination, und folglich auch den Umlaut,welchen er als Gattungsnahme erforderte. Der ' 'Dach gehet als ein Appellativum, des Baches,dem Bache, Plur. die Bäche, aber als ein eige-ner Nahme, Bachs , Bachen, Bachen, Plur.die Bache. So auch Fuchs, N?olf, Smrm,Vogt, alle mitmann zusammen gesetzte Nah-men u. s. f. welche im Plural Fuchse, TVolfe,Sturme, Vogre,manne haben, und sich da-durch von den Gattungswörtern, die Füchse, XVöl?fe, Stürme, Dögre,männer unterscheiden.

§. 246. Die Casus bezeichnen das Verhältniß, Dccllna-in welchem sich ein selbständiges Ding gegen das tion in Ax-Subject befindet, und dieses Verhältniß muß, wenn Positiones zur Deutlichkeit der Rede erfordert wird, noch-wendig bezeichnet werden. Allein es darfauch nicht 'mehr als einmahl angedeutet werden, weil die Re-de eben fo sehr allen Überfluß, als allen nachtheili-gen Mangel, fliehet. Wenn daher von einem undeben demselben Dinge mehrere Nahmen zugleichangegeben werden, so darf der Casus nur an einemderselben bezeichnet werden. Es finden dabey vor-nehmlich zwey Fälle Statt.

Ll 5 i. Ent.