Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
553
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Von dem Artikel. §.258. 55Z

Stadtrichtern zu Leipzig ; Herren derGorteegelahrheir Lehrern; wo unläugbar ist,daß Scadrrichrern und Lehrern, für dein Stadt-richter, dein Lehrer stehet. So auch in den Kan-zelleyen, es ist Käufern gegeben rvorden, fürdem Zxäufer; n,an hat Klägern, Inhabernvorladen lassen, für den V.lägcr, den Inhaber.4. Eben dieses n und s an manchen Substantivenim gemeinen leben, wenn sie den bestimmten Arti-kel erfordern, aber ohne denselben gebraucht werden:ich habe es Varern gesagt, für dem Vater;rufe Murrern, für die Mmrer; die Rinder er-wähnten Herrens, für des erwähnten Her-ren ; und andere ähnliche Formen mehr. 5. Sehrviele adverbialische Arten de6 Ausdruckes, wo dasSubstantiv in den Casibus obliquis an Statt desbestimmten Artikels en oder n bekommt: auf Er-den, nach Sonnen Untergang, zu Stattenkommen, von Starten gehen , von Handenkommen, zu jemandes Gunsten u. s. f. für aufder Erde, nach dem Untergange der Sonneund so ferner.

In manchen Fallen scheinen diese Lauts zwarfreylich nur Casus-Zeichen zu seyn; allein in denmeisten sticht doch die dem Artikel eigene Bestim-mung sehr deutlich vor, daher man die Spuren des-selben wohl nicht wird verkennen können. >

--ZH.

Mm 5 Viertes