Von den Zahlwörtern. §.268. 57z
1. Der Genitiv mit seinem Zahlworte, er magvoran stehen oder nachfolgen: er war zweyer Die-ner Herr, oder ein Herr zweyer Diener; aufzweyer oder dreyer Zeugen Mund; von dreyerSchwestern Hand, Flemming, oder von derHand dreyer Schwestern; der Ertrag zweyerRittergücrer. Ob man gleich in der ungebunde-nen Schreibart hier lieber eine Umschreibung ge-braucht : er war ein Herr von zwey Dienern,oder über zwey Diener; aus dem Munde vonzwey oder drey Zeugen; der Ertrag von zweyRittergütern. So wie man diesen Genitiv beyden übrigen Zahlwörtern ohnehin umschreiben muß:der Ertrag von vier Rittergütern, ein Herrvon vier Dienern. Daß indessen die übrigenZahlwörter ehedem auch den Genitiv bezeichnenkonnten, siehet man aus viererley, fünferley,sechserley u. s. f. welche aus dem veralteten Sub-stantive Ley, Leigc, Art, Geschlecht, und den Ge-nitiven vierer, fünfer, sechser u. s f. zusammengesetzet sind.
2. Im Dative nimmt das Zahlwort nur als-dann das Casuszeichen an, wenn keine Präpositionda ist, und auch das Substantivum den Casumnicht bezeichnen kann: er versprach es zweyenFrauen. Hat aber dieses sein Casuszeichen, soscheinet, besonders wenn noch eine Präposition dazukommt, die Biegung des Zahlwortes im Dativevöllig überflüssig zu seyn: ich habe es nur zweyFreunden anvertrauet; wähle dir aus dreyDingen eines.
z. Hingegen ist die Bezeichnung des Genitivesund Datives an diesen beyden Zahlwörtern noth»wendig, so oft sie ohne Substantivum stehen, siemögen übrigens den Artikel und ein Pronomen vor
sich