58O i. Th. 2.Abschn. 4. Kap.
2. Die halbirendcn Grundzahlen sind ans derOrdnungszahl und dem Wort halb zusammen ge-setzt. In der Zusammensetzung verlieret die ersteHalste oder der bestimmende Theil die Concretions-und Biegungszeichen (S. §.566.), folglich ändert-halb, dritthalb, vierchalb u. s. f. und nicht an,dcrrehalb, drittehalb, vicrrehalb. Anderthalbist von dem noch im Oberdeutschen üblichen ändertefür zweyte.
z. Da jede halbirende Grundzahl mehr als einGanzes, folglich eine Mehrheit bedeutet, so erfor-dert sie auch ein Substantivum im Plural nach sich:vor anderthalb Jahren, in anderthalb Stun-den, in dritthalb Ta^en, zchnrhalb Thaleru. s. f. Nur daß diejenigen Substantiva, welcheein Maß, ein Gewicht u. s. f. bedeuten, auch hierunverändert bleiben: dritthalb Pfund, vierthalbFuß.
4. Da alle Grundzahlen von zwey an, wennsie ihr Substantivuin bey sich haben, unverändertbleiben, so gilt solches auch von den hcübirenden:,in drirchaib Iahren, nicht in dricrhalben. DieFrage ist nur, ob sie nicht, wenn sie ohne Substan-tivuin stehen, wie die andern Grundzahlen, wenig-stens den Dativum bezeichnen müssen. Im Hoch-deutschen ist solches in der anständigen Sprechartnicht üblich, wohl aber im gemeinen Leben, wo manz. B. auf die Frage, in wie viel Tagen eine Sachefertig werden wird, antwortet, in anderthalb,:»/dritchalben u.s. f. für die anständigern in andert-halb, drirchalb; so daß alle halbirende Grundzah-len in allen Fällen unbiegsam sind.
5. Völlig fehlerhaft ist es, wenn man diefeGrundzahlen als Ordnungszahlen gebraucht: esgeher in das drirrhalde Jahr, welches noch dazu
zwey-