Von dem Beyworte. §.302. 629
neuen Testamentes; Herr ^ ^« seligen An-denkens; widrigen Falles; andern Theiles;den röten August neuen Nalenders; eine Artgroben wollenen Zeuges. Von welchem Bey-spiele manche selbst im Oberdeutschen, wie im Hoch-deutsche!:, lauten. In einigen cinzelen Fällen hatsich indesscn noch die alte Art erhalten: geradesD5>eges, hiesiges Grres; welche sich doch füglichmit geraden iVegcs und hiesigen Grres vertan,scheu lassen.
Der Wohllaut erfordert diese Vertauschung,und die Absicht dieser ganzen Declination der Ad-jective billiget sie, indem sie in der deutlichen Be.zeichnung des Geschlechts und des Casus bestehet,welche das Hauptwort selbst hier hinlänglich bezeich,neu kann. Wie aber, wenn das Substantiv denCasum nicht deutlich bezeichnen kann, wenn esnähmlich aus der vierten Declination ist, folglichim Genitiv en bekommt? Obgleich dergleichen Fällenicht leicht vorkommen möchten, so sind sie dochmöglich, und das Adjectiv wird alsdann ohne Wi-derrede sich auf —es endigen müssen, weil der Ubel-laut hier wegfällt, und die genaue Bestimmung eserfordert: gutes Gatten Wohlergehen.
Wenn ein Genitiv vorher gehet, so lauten derweibliche Genitiv und Dativ in vielen Fällengleichfalls — en Statt — er: nach Bedä gutenAnleitung; mit deines Varers gütigen Er-laubniß ; um Amaliens schönen Gestalt wil-len; Alcesrs weisen Ermahnung eingedenk.Im Dativ auch in manchen andern Fällen: über-setzt von C. M. Ziegler gebornen Romanus.Wo gurer, gütiger und weiser u. s. f. das Ohr be-leidigen würden, daher sich von dieser Abweichung
Rr z keine