628 i.TH. 2.Aöschn. 5. Kap.
Dritte Art.
Dritte Art. §. Zc>l. Unter diese Art gehören diejenigen Fälle,wo gar kein anderes Bestimmungswort vor dem Ad-jective hergehet, folglich dasselbe die vollständigenFlexionS-iaute in allen Casibus selbst annehmenmuß. Es wird alsdann völlig nach der §. 294. be-zeichneten Art decliniret:
Masc. Fämin. Ncutr.
Nom. großer, große, großes.
Gen. großen,(großes,) großer, großen,(großes.)
Dat> großem, großer, großem.
Acc. großen; große, großes»
Pluralis.Nomin. große.Genit. großer.Dar. großen.Accus. große.
Von dem §« Z02. Der männliche und sächliche Genitiv desGlvitiv. Singulares lautet hier von Alters her es, und imOberdeutschen behält man diese Form auch noch jetztgern bey: sey gutes Muthes; lim angewand-tes Fleisses rvillen; wirds nicht dein und dei-nes Vaters ganzes Hauses seyn^ i Sam. 1, 20.Allein im Hochdeutschen hat man diesen BiegungS-laut, den Übellaut so vieler alsdann zusammen kom-menden s zu vermeiden, veralten lassen, und ge-braucht dafür den Genitiv auf — en aus den vori-gen Formen; zumahl da das Masculinum und Neu-trum im Genitive des Singulares ohnehin in denmeisten Fällen ein es oder s bekommt, daher derCasus dadurch bestimmt genug bezeichnet wird, undnicht erst an dem Bestimmungöworte angedeutetwerden darf: sey guten Muthes; meisten Theils,grsßten Theils; die heilige Schrift alten und
neuen