Von dem Beyworte. §.304.305. 6zz
2. Wenn ein Bestimmungswort Zwischen zweyAdjectiven siehet, in welchem Falle das erste Ad-jectiv auch im Nominativ die vollständigen Bie-gungsshlben annimmt, das letzte aber nicht: besäg-ter dieser unumschränkte Herr; besagten die-j'cs ununlschränkren Herren; besagten? diesem(oder um des Wohllautes willen lieber besagtendiesen?) unumschränkten Herren; besagte diese!nnnnsct)ränkten Herrn. Ist aber das Bestim-mungswort in einem oder dem andern Casu der voll-ständigen Biegungslaute unfähig, so nimmt sie indiese:? Fällen auch das Hintere Adjectivum an: be>sagrcr mein unumschränkter Herr, besagtesunser altes Haus; aber besagtem (besagten)meinein unumschränkten Herren, nicht un-umschränktem.
§. zoz. z. Wenn zwey oder mehr Adjective auf Fvrt-einander folgen, so sind dabey zwey Hauptfalle mög- sehung,lich. Entweder,
(1) Sie haben ein anderes Bestimmungswortvor sich, in weichem Falle sie den vorigen Regelnfolgen: zwey neue schone gute Häuser, weilzwey im Nominativ und Accusativ keiner Bie-gungsfylben fähig ist; aber zweyer neuen scho-nen guten Häuser, weil es sie im Genitiv undDativ annehmen kann; nimmt es sie nicht an, soheißt es zwey neuer schöner guter Häuser, oderauch wohl, zwey neuer schonen guten Häuser.Es scheinet, daß in diesem und den folgenden Fällennur das erste Adjectiv die vollständigen Biegungs-laute annehmen dürfe; allein im Nominativ neh-men alle folgende Adjective sie an: mein guter al-ter ehrlicher frommer Vater; dein liebes ar-mes Aind.
Rr 5 (2) Oder