Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
795
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Von dem Verbo. §.424. 795

Hulären oder irregulären Conjugation annimmt.Siehet man das r der vergangenen Zeit für das Un-terscheidungsmerkmahl der regulären Conjugationan, so gehören sie freylich zu dieser; allein, daß die-ser Begriff irrig ist, wird hoffentlich aus dem obenentwickelten Ursprünge der irregulären Verbormnerhellen, aus welcher erweislich ist, daß die Bie-gung der Wurzel das eigentliche Merkmahl irregu-lärer Verborum ist. Alle folgende irreguläre derersten Classe, sollen und däuchrcn ausgenommen,biegen die Wurzel; allein sie gehören zu denen, wel-che sich unter allen irregulären der regulären Formschon am meisten nähern, weil sie bey der geboge-nen Wurzel auch schon die regulären Biegungszei-chen angenommen haben, und einige von ihnenz. B. brennen, nennen, rennen, senden, wen?den, gönnen, Leimen , werden in kurzem viel-leicht völlig regulär gehen. Allein um deswillensind sie es jetzt noch nicht, so lange sie die alte Bie-gung der Wurzel noch nicht abgeleget haben.

Man wendet ein, nannte, genannt, brann-te, gebrannt u. s. f. seyn bloße Zusammenziehun-gen für nennece, genenner u. s. f. Allein die Zu-sammenziehung ändert den Vocal im Deutschennicht; über dieß widerlegt ein wenig Kenntniß deralten Formen diese Zusammcnziehur.g zur Genüge.Brennen ging in seiner ältesten Gestalt, ich bren-ne, du brinnft, er brinnt, Jmperf. ich brunn,Partie, gcbrunncn, und es gibt Gegenden, wo esnoch fo gehet, z. B. Franken. Ein wenig mehrCultur vertauschte, wie mit mchrern irregulärengeschehen, den unangenehmen tiefen Hülfslaut umit dem a, Jmperf. ich brann, Partie, gcbran-nen. Aber dabey blieb es nicht; das Verbum nä-herte sich der regulären Form durch Annahme der

regulären