Von dem Vcrbo. §.429. 52z
§. 429. Es scheinet, daß man von dein Unter- Hiilftw'Sr-fchiede der transitiven und intransiven Form in der tcr dc- Jn-Kindheit der Sprachen keinen Begriff gehabt, daher tranMpe.alich so wenige Sprachen sie in der Conjugation voneinander unterscheiden. Die Deutsche kennet hier we-nigstens keinen andern Unterschied, als in den zu-sammen gesetzten Zeiten, da einige im Persecto undPlusquamperfecto haben, andere aber seyn zu ih-rem Hülfsworte erfordern. In Ansehung des Ge-brauches dieser beyden Hülfswörter sind unsereSprachlehrer bisher überaus unvollständig und man-gelhaft gewesen, und Herr Srosch ist m seinenkleinen Beyträgen zur nähern Kenntniß derDeutschen Sprache, S. 98 bis 106, der erste, derhierüber einige Regeln gegeben hat, welche, dochmit vielen Abänderungen und Zusätzen, im folgen-den znm Grunde liegen.
Die Hauptregel ist freylich, daß diejenigen In-transitiva, wobey das Subject thatig, oder dochmehr thatig als leidend gedacht werden muß, haben,diejenigen aber, wobey es leidend, oder doch mehrleidend als thatig vorgestellet wird, seyn bekommen.Diefe Regel ist allgemein und in der Natur der Sa-che gegründet; allein in der Anwendung findet siedoch mancherlei) Schwierigkeiten, welche vornehm-lich daher rühren, weil es bey manchen Zeitwörternnicht deutlich und entschieden genug ist, ob ihre Be-deutung mehr leidend oder mehr thätig ist. Gehetman mit diesen Verdis bis in die erste Kindheit derSprache zurück, so sind sie so, wie alle übrige, ur-sprünglich Nachahmungen des Hörbaren; sie warenalso anfanglich insgesammt eben so thatig, als dienoch tönenden brüllen, donnern, knallen u. s. f.und erforderten in so fern insgesammt das haben.So wie sich die Sprache nach und nach von der dun-
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