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So wurde die Investitur vollzogen mittels Überreichung eines Ringes, nament-lich bei Uebertragung von hohen Würden und Aemtern, sowie mittels eines Stabes,der entweder auf den Altar gelegt oder demjenigen, der investirt werden sollte, in dieHand gegeben wurde. Das berühmteste historische Beispiel dieser Art von Amts- undWürdenverleihung liefert uns bekanntlich jener mehr als fünfzigjährige Streit, der zwischenPapst und dem deutschen Könige durch das Verbot einer Synode zu Nom 1075 hervor-gerufen wurde, wonach den Geistlichen auferlegt wurde, sich von den weltlichen Fürstennicht mehr die Investitur ertheilen zu lassen. Das Ende des Jnvestiturstreites durch dasWormser Konkordat 1122 brachte eine neue Art der Investitur durch Einführung derUeberreichung eines Szepters.
Die Investitur mittels eines Stabes ging übrigens sogar so weit, daß nichtselten auch die Holzart genauer bestimmt war, von welcher er genommen sein sollte, undda galten vorzugsweise brauchbar: die Eiche, die Esche, die Haselstaude und die Tamarisken-staude. —
Eine Art Verkleinerung des Stabes konnte in der Weise stattfinden, daß man kleineHvlzstücke, gleichfalls von bestimmten Baumarten stammend, als Jnvestiturzeichen übergaboder sonstige Gegenstände von Holz, und bisweilen findet es sich noch, daß diese hölzernenGaben in dem unteren Theil der Urkunden/ die über den Akt aufgenommen wurden,eingenäht erscheinen.
Die verschiedenen Arten der Rechtsgeschäfte brachten den großen Wechsel in dieInvestitur. So wurden Königreiche mittels des Symbols eines großen Schwertesübergeben oder direkte Ueberreichung einer goldenen Krone, in welch letzterer Formz. B. Ludwig der Fromme im Jahre 813 von seinem Vater Karl dem Großen dasKaiserthum erhielt. An Stelle der Krone konnte der Hut treten, ein Gebrauch, dervorzugsweise in England üblich war. König Richard von England z. B. übergab durchUeberreichung eines Fürstenhutes Heinrich VI. , in dessen Gefangenschaft er gewesen, dasKönigreich.
Länder, Städte und Dörfer werden durch das Symbol des AermeIs übergeben,indem die Urkunde mit einem Stücke des Aermels vom Kleide des Veräußersrs zugleichdem neuen Erwerber zugestellt wurde. Bestimmte Rechte dagegen wurden nicht seltendurch den Gürtel übergeben. Auch hier wurden gewöhnlich genauere Anordnungenwegen des Gürtels getroffen; er mußte in der Regel von Hirschleder sein und ein kleinesMesser sollte daran hängen. Bisweilen wurden an den Riemen einzelne Knoten zumAndenken eingeflochten und die Riemen dann entweder auf den Altar niedergelegt oderwieder in die Urkunde eingenäht. War bei der Investitur ein Messer in Verwendung,dann wurde es zumeist in Aller Gegenwart zerbrochen und die Stücke wurden hieraufvertheilt oder es. wurde dasselbe, wenn es etwa ein Schnappmesser war, zuerst vor AllerAugen aufgemacht, dann von dem Veräußerer wieder geschloffen und mit entsprechendenWorten auf den Altar niedergelegt. Dieser Gebrauch fand gewöhnlich bei Wieder-erstattung von gewaltsam entrissenen Gütern statt. Nicht selten bestand dabei noch diebesondere Vorschrift, daß es ein Messer mit weißer Schale sein sollte, oder es waren mitdein Messer noch andere Symbole verbunden, z. B. Münzen, die dann wohl durchbohrtund unter bestimmtem Zeremoniell der Urkunde gleich Siegeln angehängt wurden. AnStelle des Messers konnte übrigens auch ein anderes schneidiges Werkzeug, so namentlichdie Scheere, für die Investitur Dienste leisten. Vom Grafen Odo von Corbeil z. B.wird in einer Chonik erzählt, daß er auf Bitten seiner Mutter, der Gräfin de Croccio,einen Mönch Nobertus mit einer geistlichen Pfründe belieh, indem er gleichzeitig mit derScheere demselben eine Stelle des Hauptes schor.
Ueberhaupt konnten auch Haupthaare zur Investitur verwendet werden, jaselbst Varthaare dienten hierfür, indem sie dem Jnvestirten aus dem Barte ge-nommen und dem Altare übergeben wurden.
Eine weniger unzarte Investitur geschah durch den Kuh. Beispiele dieser Art