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finden sich in mittelalterlichen Urkunden für gewisse Fälle bisweilen genau beschrieben.So finden wir z. B. einen derartigen Fall im Archiv des heil. Albin zu AngerS be-schrieben. indem nämlich Maino, der Sohn Gualons, mit Zustimmung seiner GemahlinVieta dem hl. Albin das Land von Brilchiot schenkte und zur Befestigung seiner Schenkungdem Mönche Waller einen Kuß gab; da aber seine Frau doch dem Mönch keinen Kußappliziren konnte, so gab dieser seine Einwilligung, daß an seiner Stelle ein weltlicherKlostervogt von der Frau mit der gleichen Verbindlichkeit geküßt wurde.
Wo aber das süße Bindemittel des Kusses nicht auszureichen schien, konnte manauch zu der drastischen Investitur mittelst Ohrfeige seine Zuflucht nehmen. In derStiftungsurkunde der Abtei St. Pierre de Preanx in der Diöcese Lisieux findet sich fol-gendes Beispiel für dieses Symbol: Bei einer Vergebung eines Landgutes durch denGrafen Robert von der Normandie war auch der Erbauer desselben» Humfridus, mitseinen Söhnen Noger und Robert Wilhelm anwesend. Jeder erhielt zur Erinnerungan diese Handlung vom Vater eine Ohrfeige; die größte Ohrfeige aber gab er demRichard von Lillabona, welcher das Weingefäß des Grafen Robert getragen hatte, undals dieser die Frage an ihn stellte, warum man ihn wohl mit der ausgiebigsten Ohrfeigebedacht habe, erhielt er die Antwort: weil er als der Jüngste die meiste Wahrscheinlich-keit der längsten Lebensdauer biete und darum auch des stärksten Erinnerungszeichensbedürfte, um noch in späteren Jahren, wenn vielleicht Niemand der Anwesenden mehrlebe, für die eben verhandelte Schenkung einzutreten.
Ein beliebtes Symbol, wodurch insbesondere Bischöfe und Aebte ihre kirchlichenWürden erhielten, waren die Glockenseile, welche beim ersten Eintritt in die Kirche demJnvestirten in die Hände gelegt wurden, worauf derselbe hierdurch die Kirchengloclen selbstläutete und in dieser Weise die Kirchengemeinde zum Gebet vereinigte, wogegen dieGlieder der Gemeinde ihre in kirchlichen Angelegenheiten übernommenen Verpflichtungendadurch bethätigten, daß jede einzelne Person ein Wcihrauchkorn auf den Altarniederlegte.
Andere Investituren fanden durch Ueberreichung eines Handschuhs der rechten Handstatt, durch einen Spieß, eine Fahne, durch Auflegung des Evangeliumbnches; übergebeneHäuser oder deren Wiederabtretung wurden durch Binsen, Grundstücke in der Regeldurch ein Stück ausgeschnittenen Rasens, durch eine Hand voll Erde, die von demAcker oder Grundstück selbst genommen sein mußte, investirt, durch einen Strohhalm,der in den untern Rand der Urkunde eingelegt wurde, durch Uebergabe von Reliquien-kästchen, durch Aufstellung eines Bechers auf den Altar, durch Ueberreichung eines Taschen-tuches, eines Altartuches von bestimmtem Stoffe, durch Hingabe einer Feoer und einesSchreibrohres, wie dies namentlich bei Investitur von Notaren der Fall war; endlichkonnte auch noch eine Häufung von Symbolen stattfinden, eine Investitur also z. B.mittels Schwert, Mütze und Ring, mit Ring und Stab, mittels Jagdhorn und Gürtel,mittels Schwert und Spieß und dergl. stattfinden.
Im Laufe der Zeit treten naturgemäß auch in diesen Verhältnissen mehrfacheAenderungen ein. Namentlich die Veräußerung von Grundstücken wurde mit der Zeitvor den Vogt oder Schultheißen gebracht, und wurde hier dann eine Urkunde darüberausgefertigt und diese mit dem Stadtsiegel versehen. Bald entstand auch der Gebrauch,sie in einem dazu bestimmten Stadtbuche einzutragen, und mit diesen Eintragungen ent-wickelte sich zeitig auch die Entrichtung bestimmter Gebühren. Das Eeremoniell der In-vestitur aber hielt sich daneben durch Jahrhunderte hindurch fort, und noch heute sindin einzelnen Gegenden die Neste solcher Gebräuche nicht vollständig erstürben.
G»l-rörner.
Wie wenige Freunde würden Freunde bleiben, wenn einer die Gesinnungen des andern imGauzev >ehen könnte. Lichtenberg.
Wisse, daß man nicht gleich ein Riese heißet,.
Wenn man kein Zwerg mehr heißen kann. Pfeffel.