Ausgabe 
(7.4.1883) 28
 
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Der Augsburger Kaufhandel mit Bayern während der ersten Hälfte desfünfzehnte» Jahrhunderts.

Vertrag, gehalten im historischen Verein für Schwaben mid Neuburg.

Als im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts die italienischen Städte im Süden und der Hanse-bund im Norden Europa's eine an Großartigkeit einzig dastehende Handelsthätigkeit entfalteten unddadurch den in der Mitte liegenden süddeutschen Städten Anlas; gaben, den Austausch zwischen denbeiden Handelsgebieten zu bewerkstelligen, war es Augsburg , das vielleicht am frühesten je»e Ver-mittlerrolle ergriff und durch ergiebigen Großhandel sich reich und mächtig zu machen strebte. Freilichkonnten jene eisernen Zeiten des späteren Mittelalters nicht dazu angethan sein, eine ruhige Ent-wicklung dieser Thätigkeit zu gestatten; aber wie ja stets gerade der Kampf und Widerstand die demMenschen innewohnende Kraft erst weckt und zum Ausdruck bringt, so vermochten auch oie zahllosenHindernisse und Störungen nicht etwa das Heranwachsen zu hemme», sondern es erhielt nur die Art^und Weise der Entwicklung ein ganz eigenartiges, markiges Gepräge, das mit dem zwar knorrigen,aber höchst kraftvollen Stamm der Eiche verglichen werden könnte, die in Wind und Wetter empor-gewachsen ist.

In dieser kampfreichen Entwicklungsgeschichte des Augsburger Kaufhandels spielte nun dasbenachbarte Bayern eine fortdauernd wichtige Rolle: und gerade die Berührung mit diesen herzog-lichen Landen bestätigt deutlich das drangjalvolle, aber unentwegt. Schritt für Schritt aufstrebendeBemühen der Stadt, welche, fortwährend bedroht durch die kriegerischen Herzoge, eben darum jeden'günstigen Moment zu benützen suchte, um Freiheiten zu erwerben oder für erlittenen Schaden Genug-thuung zu fordern.

Es soll nun in dem Nachfolgenden der Versuch gemacht werden, die augsburgisch-chayerischenHandelsbeziehungen während der er ste n H äl fte des fünzehnte nJahrhunderts zu beleuchten und damit einen Abschnitt aus der Entwicklungsgeschichte heraus-zugreifen, der dem im sechzehnten Jahrhundert erreichten Höhepunkte schon nahe genug steht, um be-deutend zu sein, zugleich aber doch noch so sehr den Stempel der sich erst entfaltenden, trotzigringenden Kraft trägt, daß er von culturellem, wie von rein geschichtlichen; Standpunkte gleich an-ziehend erscheinen darf.

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Um da? zu erreichen muffen wir die Straßen und Stationen der bayerischen Gebieteverfolgen, welche die Augsburger Kaufleute bei ihrer Handelschaft berührten.

Man weiß nun zur Genüge, daß in der mittelalterlichen Hanoelsepoche eine große Welthandel-straße von dem nordwestlichsten Deutschland den Rhein hinauf nach Frankfurt und von da quer durchOberdeutschland bis Venedig und den andern welschen Städten zog, so, daß die Reichsstadt Augsburg gerade in dieser Linie lag.

Die Straße nach Venedig war der eigentliche Nerv ihrer Handelsthätigkeit. Der Kauf-mann, welcher dorthin zog, fuhr durch das H runstädter Thor aus der großen Reichsstraße südwärts.und überschritt die bayerische Grenze in der Nähe von Landsberg . Diese herzogliche Stadt gabden Augsburger» die erste Gelegenheit mit bayerischen Amtleuten und Bürgern in unmittelbare Be-rührung zu treten, welche Berührung denn allerdings für ihren italienischen Durchgangshandel nur^belästigend wirkte, denn es befand sich da eine Zollstätte, die den Walseczoll von den Flößen und denjThorzoll von den per Achse verschafften Gütern forderte; auch hatten die Bürger Stappelrecht tür die»iach Italien gehende Leinwand und für den von dorther kommenden Wein. In der nächsten StationkSchongau waren die Verhältnisse die gleichen: auch hier wurde der Zoll an den Thoren undiEeläuden, sowie das Gredgeld im Kaufhause genommen. Zugleich aber begann hier eine besondere,eigenanige Einrichtung, die für die Beförderungsart der Güter von grotsem Einsinge war, nämlich'das Rollwejen. Die Rott war eine Innung von Wagenleuten und hatte die Aufgabe, wie das Recht,lalle durchgehende;; Kaufmannsgüter auf eigenen Fuhrwerken von einer Station zur andernzu befördern, und besaß fcstbcgrenzte, durch Herkommen ivie auch durch Privilegien sankttonirte Ord-nungen. Rottberechtigt waren in dem Alpengcbiete zwischen Lech und Jsar die Orte Schougau,lOberammergau, Parte nkircheu und Mitte nwald. Wenn also Kaufmannsgüter von.Augsburg herkamen und in'S Gebirge gegen Innsbruck geführt werden sollten, so wurden sie in.Schongau umgeladen, und mit Fahrzeugen, Fuhrleuten und Geleite dieser Stadt nach Oberammergaugeführt. Hier erfolgte zunächst wieder eine Niederlegung der Waaren, denn das Dorf hakte seit 1332Dtapelrecht; alsdann nahmen die daselbst ansässigen Rottmänuer die Güter in Empfang und schafftenAe nach Partenkirchen, von wo sie in gleicher Umständlichkeit nach Msttenwald und dann weiter in'sÄiirslijche verschafft wurden.

Kam der Kaufmannschatz aber aus dem Gebirge heraus, so wurde das Rottrecht in umgekehrter.Folge ausgeübt. Doch folgte man, statt jedesmal gerade die Lechstraße aufzusuchen, bisweilen auchdem Lauf der Jsar, auf welcher die Mittenwalder Flößer ein seit etwa 1430 ausgeübtes Wasser-Rottrecht besaßen. Ueber Wolsratshausen, wo eine herzogliche Zollstätte errichtet war, gelangte'man danach München und traf in dieser Stadt mit einer dritten Venetianerstraßs zusammen, welchevon Salzburg her über Traunstein und Roseuheim führte und von dem AugsburgerKaufmann schon deswegen sehr stark besucht war, weil sie zugleich die Verbindung mit Steiermark und