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Dcr Angöl>tr:ger Kaufhandel »rit Bayer» während der erste» Hälfte desfimfzehriten Jahrhunderts.
(Schluß.)
II.
Nun besteht aber das Material, aus welchem diese Eröteruugen geschöpft sind, im allgemeinennicht in systematisch angelegten, statistischen Nachweisen, sondern verdankt vielmehr seine Entstehungsäst ausschließlich zufälligen, namentlich störenden Erscheinungen im Geschäftsgänge, und es dürstedaher vielleicht nicht uninteressant sein, auch von diesem Gesichtspunkte aus den vorliegenden Stoffzu verwerthen und in einem zweiten Abschnitte einiges über die Förderungen und Stör-unge n des Geschäftsbetriebes darzulegen und so das äußere Bild der kauftnünnischen Thätigkeitnoch durch einen Blick auf ihr inneres Wesen und Getriebe zu ergänzen und abzuschließen. Dabeisollen die Grenzen des angegebenen Thema's übrigens nicht überschritten, sondern die Beispiele undBelege, mit ganz wenigen Ausnahmen, speziell aus den augsburgisch-bayerischen Beziehungen her-genommen werden.
Wenn wir uns zuerst nach den Faktoren umsehen, die dem kaufmännischen Gedeihen förderndzur seile standen, so tritt uns auf der einen Seite der um das Interesse seiner Mitbürger eitrigbesorgte Angsbnrger Stadtralh, aus der andern die in die commerziellen Angelegenheiten thätig ein-greifenden Herzoge charakterististh entgegen.
Der Angsbnrger stadtrath war seinem ganzen Wesen nach der natürliche Schirm-herr des Kaufnuinnsstandes Die bedeutendsten Einnahmegnellen der Stadt beruhten auf den Um-geldern und Zöllen, welche die einheimischen Handelsleute oder die von ihnen herbeigezogenen Gästezu entrichten hatten, und die vornehmsten Glieder des Rathes gehörten dem Kansmannsitande an; inder ersten hülste des snnszehiiten Jahrhunderts war fast alljährlich wenigstens einer der Bürger-meister ein Kaufmann, nicht selten aber auch zwei. Es nimmt uns daher keineswegs Wunder, wennwir sehen, daß es eine gewissenhaft erfüllte Aufgabe der Stadtvnter war, die Interessen ihrer Kauf-leute in allen und jeglichen Füllen zu vertreten, und daß die Missiven, welche sich in den noch er-haltenen, wichtigen Briesbücher n des Rathes vorfinden, in erster Linie den Kaufleutengalten. Denn abgesehen von den hnndelspolizeilichen Anordnungen im Innern der eigenen Stadt,von Zoll, Uuigeld, Waage, Waarenschau, Untertans u. a. gab es bei den unruhige» und unbestimmtenVerhältnissen jener Zeit auch außerhalb der Stadtgemarknug unendlich viel zu sorgen.
Im Allgemeinen war schon dadurch eine regelmäßige Briesentsendnng nothwendig, daß beiNegiernngswechscln, bei Messen und Märkten jedesmal von neuem um Schuh und Geleite nachgesuchtwerden mußte; insbesondere aber wurde die Obsorge des Rathes in Anspruch genommen, sobald eineFehde in Aussicht stand. Noch vor vem Erscheinen des Absagebriefes mußte da sondirt und „kund-schaftet" werden: „Wir bitten Euer Edelkeit mit Ernste fleißiglich", schrieben sie einmal an einen be-freundeten bayerischen Pfleger, als mit.Herzog Ludwig dem Bärtigen Fehde auszubrcchen drohte, „daßIhr uns verschrieben wissen lasset bei diesem Boten, ob wir und die unsern in unsers gnädigen HerrnHerzog Ludwigs Landen sicher seien zu wandeln." — Wenn aber der Absagebrief wirklich gekommenwar und also die auf der Geschäftsreise abwesenden Kaufleute in plötzlicher und unbewußter Gesahrsich befanden, so galt es, durch schleunigst entsendete Boten ihnen Warnung zukommen zu lassen. Soschrieben sie, als aus die eben erwähnte Kundschaft ungünstige Nachricht eingetroffen war, an die inFrankfurt befindlichen Kaufleute: „Lieben Freunde! Uns ist sürkommen und cigcnlichen gesagt worden,wie daß unser Herzog Ludwig die Geschirre mit dem Gute, ob sie durch Franken und für Werdewieder hcrhenn gohn werden vermeine nfzehalten und zu bekümmern; darnach wisjent euch zu richtenund das Gut zu besorgen, daß es in Gewahrheit Herheim kommen niüge!"
Freilich konnte gerade in Fehdezeiteil nicht immer das Interesse des einzelnen Kaufmanns imalleinigen Vordergrund gestellt bleiben, sondern mußte eben zuweilen hinter dem Vortheile der Stadtoder des groyen Stadtebnndes zurücktreten. Ein augenfälliges Beispiel hiefilr liefert ein Beschluß,der am 1t). Juni 14 3 den Ulmern mitgetheilt wird. Da nämlich die Grasen von Oeltingsn (inFranken) das gewohnte Geleite zur Nürdlinger Messe alfiagten, wurde vom Angsbnrger Rath ein-müthig erkannt: „daß niemand, weder Reich noch Arm, weder reiten, fahren nochgehen sollt in den Mar kt g e n Nürdlingen, und auch niemand nichtes daselbweder kaufen noch ver-kansen soll; und ob das wäre, daß jemand ichtes vor demund wir das erkannt haben, genNürdlingen geführt oder bracht hätte, welcherleidas wä-r', dasselbe soll auch alles still liegen und nit verkauft werden. Undwelcher der unserii das überfährt und ni t haltet, der müss' uns zu Pen gebenden zehnten Pfennig seines Kanfens uiid^Verkansens.
Und mit ähnlicher Entschiedenheit trat der Stadtrath dem Sonderinteresse der Kaufleute auchin einer andern Angelegenheit entgegen, welche sich in den Milsivbüchern durch eine Reihe von Briefenhlndiirch verfolgen läßt. Zu Ansang des Jahres l 418 hatte sich nämlich der bayrische Ritter T ristra in"kr Zänker iiiit und den übrigen schwäbischen Städten verfeindet und machte, nachdem
aus beiden Seiten Sotdknechte überfallen und gefangen genommen ivaren, die Snlzburger Straße un-sicher. Nun befanden sich aber damals viele Angsbnrger Kaufleute in Salzburg , im Begriffe, nachHaufe zurückzukehren. Der Rath schrieb ihnen daher zunächst, am ö. Februar, einen Warnbrief, der