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mit der ernsten Mahnung schloß: „us das wir euch allen und jeglichen besunder befehlen miErnst, daß ihr mit euer» Leibern und Gütern bleibet zu Salzburg und uit süro fahret, bisan die Zeit, daß wir euch unser Botschaft senden!" Aber die Kaufleute litten natürlich schwerenSchaden unter dieser Verzögerung und beschlossen, ohne Rücksicht auf die Stadt und den Städtebnnddurch Vermittlung des Saizburger Hauptmanns dem Tristram Geld anzubieten, um ungefährdetheimgelangen zu tonne». — „Wir haben vernommen", schrieb darauf erzürnt der Rath, „wie daßihr geworben und bracht kabent an unsers Herrn des Bischofs von Salzburg Hauptmann und anander, daß die rcn euer aller wegen bringen füllen am Tristram den Zänbr, daß er euch und euerGut sicher Herheim von seinen wegen fahren lasse, darum wöllent ihr Gut geben. Das uns voneuch nit wohl gefallet, und ist uns nit lieb: und heißen und gebieten euch mitErnst, und wollen auch das mit Namen, daß ihr dem Zänker kein Geld in keinerWeis'nit gebeut noch versprechent ze geben." Dieser ernstlichen Verweisung mußten dieKaufleute sich wohl oder übel lügen. Sie blieben in Salzburg , wohin ihnen end ich am 14. Aprilder Rath schreiben konnte, daß Herzog Heinrich von Niederbayern sich um die Sache angenommenund den Streitenden einen Rechtstag gesetzt Habs. Mehr als zwei Monate also waren hier die Kauf-leute in der fremden Stadt gebannt, ohne die Rückkehr nach Hause bewerkstelligen zu können und zudürfen.
Aber wenn auch in solchen vereinzelnien Fällen der Rath seinem Mitbürger hemmend ent-gegenstehen mußte, so trat er um so besorglicher und wohlthätiger sür ihn ein, wenn ihm bei seinenKausfahrten an Leib oder Gut irgend ein Schaden zugefügt worden war. Ursprünglich beanspruchteder in auswärtige Irrungen vecwickelte Kaufmann sogar, „daß man ihm die Barscheste und das Kost-geld von der Stadt Gut ausreichte"; welche Vergünstigung freilich durch ein Dekret von 1303 auf-gehoben wurde. „Aber", heißt es in diesen, Dekret weiter, „wenn sie's an den Rath bringen und esdem Rath klagen, so stillen ihnen die Nachgeben getreulich darin rathe» und helfen, wie sie ihr Sachhandeln stillen, und Bries heißen geben, an wen sie wällen". So wurde es auch treulichgehalten; und gerade die Briefe, welche in solchen Füllen Beschwerde und Verwendung des Rathesenthalten, bilden einen Hauplbestandtheil der Mijsivbücher. Wegen fünf Balle», die dem reichen UlrichArzt von den Bayernhcrzogen im Jahre 1416 bei Parteukirchen genommen wurden, fertigte man andie Bundcsstädte, an die Herzoge und an den Kaiser Boten und Briese. Als dem Hans Müttingd- ä. im Jahre 1443 drei Säcke Safran gestohlen wurden, schrieb der Rath mehrere Dutzend Briefean Städte, Ritter und Beamte, bis man nicht blos des Diebes, sondern auch des gestohlenen Guteswieder habhaft geworden war. Und bis auf die »ubedeuteudsten Kleinigkeiten erstreckte sich diese Für-sorge: Die beiden Metzger Grllber und Schnäckli» kauften im Jahre 1415 aus dem Markte zu Psaf-scnhosen eine Anzahl von Schweinen; „derselben ihrer L-chweiiie", berichteten sie dem Rath, „sei einesaußer dem Hansen, als sie die heraustreiben wollten, wieder hinein in den Markt gelösten, an dieStatt, da es vormals gewesen was", und der Verkäufer hatte nichts Eiligeres zu thun, als das viel-getreue Thier sich wieder anzueignen; darüber denn große Aufregung unter den Bctheiligten entstandund die Augsburgcr Rathgebe» ernstliche Mahnung an die von Pfaffenhofen ergehen ließen, damitden ihren ihr gebührend Recht zu Theil werde. — Ebenso verwendeten sie sich ein andermal bei demPfleger von Dachau sür die Rückerstattung von „zwei, Häsen mit Schmalz und zehen Käs'; und ähn-liche Beispiele ließen sich noch in großer Zahl anführen.
Uebrigens erscheint das ja ganz erklärlich, insofern eben der Rath principiell der Vertreterseiner Mitbürger war und daher jedes Vvrkommniß in die Hand nehmen mußte, das der Kaufmannnicht selbst zu erledigen vermochte. Viel auffallender dagegen ist es, wen» mir ein ähnliches Ein-dringen bis in das Kleinste auch bei den Herzogen vorfinden. Die bayerischen Herzoge griffennämlich in die commcrziellen Verhältnisse selbstthätig ein und nahmen an der Gestaltung der angs -dnrgisch-bayerischcn Beziehungen regen persönliche» Antheil. Wegen drei Sacke Korn, die einemAugskmrger Krämer bei Landsberg aufgehalten sind, wird der Beschädigte mit einem Empfehlungs-schreiben vom Rath an Herzog Ernst gewiesen; ein Üeberfall, durch den ein anderer ein Paar Hauben,Hosen und Wachstafeln einbüßt, wird vor Herzog Heinrichs Nichterstnhl gebracht, n. s. w. Nichtetwa, als ob die Herzoge nur nominell betheiligt gewesen wären, sondern sie ließen die Handels-leute persönlich vor sich kommen, um aus ihrem eigenen Munde den Vorgang zu vernehmen. Undwie die Rathsschreiben von Augsburg an die herzoglichen Höfe abgefertigt wurde», so liefen umgekehrtvon da die geschriebenen Antworten in zahlreicher Fülle im Augsburger Rathhause ein. „Als unsEuer fürstlich Gnade verschrieben hat" .... „als Euer Gnade uns jetz und über von der Zwihel-lungen wegen geschrieben hat" .... „als Euer fürstlich Gnaden uns nächst geschrieben habent vonsöliches Ussenhaltcns wegen der Salzscheiben" . . . . x., solche Formeln finden sich überall da, woein Beschüdigungsfall oder ein Gläubigerstreit oder sonst eine Irrung nicht sofortige Erledigung erfuhr,sondern ein häufigeres Mahnen und Drängen des Rathes nothwendig machte.
Wenn sich also die Herzoge so lebhaft an den Nechtshäudeln einzelner Kaufleute betheiligten,so ist es sehr natürlich, daß auch in allgemeinen Haudelsfragen ein häufiger Briefwechsel statt-fand. Und dies geschah nicht blos da, wo es sich speziell um die Verkehrsinteressen zwischen Augs-burg und Bayern handelte, sondern es kam auch vor, daß die Herzoge vom Kaiser als handels-politische Schiedsrichter ausgestellt wurden und dadurch mit Augsburg in Berührung zu tretenGelegenheit hatten. Als zum Beispiel im Jahre 1433 die Nürnberger eine Messe in ihrer Stadt aus«