BcrcngariuS TuronensiS.
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zcn Sinn dieser Worte gehörig gefaßt haben. Nicht alleinNasnage (°) übersetzt sie bloß durch: ils i°o trouverent ,»r!sllavorä, et sdklnäonneront lour maitre. Sondern selbst DuPin (") giebt sie schlecht weg durch: ils voulurvnt ent, oprendreta clekente, mais ils n'evrent pss plütot eommence ii parierils te trouverent emliarrsskes, et recluits ^ garcler Iv tiloncv.Ohne Zweifel konnten sich beide nicht einbilden, wie man Be-vollmächtigte ins Gefängniß werffcn könne, weil sie alles fürihren Bevollmächtigcr sagen, was sich für ihn sagen laßt? Undwer konnte sich leicht träumen lassen, daß es auf den Kirchen-vcrsammlungcn damals, auch solche nicht ausgenommen, beywelchen der Pabst selbst zugegen war, so wild und unbändigzugegangen, daß man Beklagte, oder deren Fürsprecher, aus blosserVorsicht ins Gefängniß setzen müssen, damit ihnen nicht etwas
weit ärgeres von dem gemeinen Haussen zugefüget würde?--
Noch ist ein wichtiger und merkwürdiger Gebrauch, der sichaus vorliegender Stelle machen läßt, zurück: und dieser wirdsich bey dem zeigen, was ich
5. von der Kirchenversammlung zu Paris
zu sagen habe, welche, wenn GOtt will, in dem nehmlichenZahre 4050, kurz nach dem Concilio zu Ncrcelli, ebenfalls widerden Berengarius, auf Befehl Heinrichs des ersten, soll seyn ge-halten worden.
Mit einem Worte, mein Freund; diese Kirchenvcrsammlungist ein Unding: oder, es mit einem weniger abstrakten Worte zusagen, eine Lüge; eine so unverschämte Lüge, als je eine in derNormandic, wo sie sich hcrschrcibt, gemacht worden.
Denn hier habe ich es nicht mit dem L.anfrancus zu thun.Weder S.anfrancus, noch Berengarius selbst, noch der Anony-mus des Lhiflet, gedenken dieser Kirchenvcrsammlung mit einerSylbe. Und schon das müßte sie sehr verdächtig machen. Auchwußte bis auf 1648 kein Mensch etwas von ihr; ausser daßZöaronius, aus einem Briefe eines Bischofs von Lüttich an denKönig Heinrich, schlicsscn wollte, sie müsse im Werke gewesen
(°) mn. >1e I'I5gM(!, I.iv. XXIV. olisv, s. §. IS.(°°) x»uv, vil)l. twL ^Vul. LccI, 1', VIII, v. ö-