Martial.
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Denn wenn man cs hier auch schon empfunden hätte, daß, nachder gewöhnlichen und einzigen Auslegung, dem Einfalle desDichters an Richtigkeit noch sehr vieles abgehe: so wüßte ichdoch nicht, woher man, was ihm abgeht, ersetzen sollen; dader Umstand, durch den cs einzig und allein geschehen kann, sogänzlich unbekannt geblieben. Zur Noth müssen wir uns, wennkeine nähere Gleichheit zwischen einem Vc-s^illo und einem un-geschickten Arzte sich findet, freylich auch schon damit begnügen,daß beide die Leute unter die Erde bringen, ob schon der einein einem ganz andern Verstände, als der andere. Aber wie,wenn sich zeigen ließe, daß die VvhMones nicht bloße Todten-gräbcr gewesen; daß sie dabey noch ein anderes Handwerk ge-habt, welches sie einem mörderischen Arzte ungleich näherbringt;kurz, wenn sich zeigen ließe, daß sie die Gehülfen des Scharf-richters gewesen, die zugleich Verbrecher mit abthun müssen:sollte das nicht den Einfall des Dichters um eben so vieles rich-tiger, als beißender machen? Dieses aber kann ich wirklich zeigen;nud zwar aus einem noch ungcdrucktcn Epigramme eines altenlateinischen Dichters in dem Ä.akurnöischcn Manuskripte, wel-ches ich aus der obgedachtcn Abschrift des Gndius hier mitthei-len will. Es ist auf einen Elenden, welcher einen gewaltigengroßen Bruch hatte; und lautet so:
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Di t«z nou «luliilvin llieel'e Iiio!j>ilem>^am tv ll alltüetum mitlitt, tuiilonlia eam^ci,
Vehilllo iAiioial, ljuod level^ vnlo 0!>^>»i.
Das Zeugniß ist klar und deutlich; und was wir daraus ler-nen, hat auch sonst seinen Nutzen, indem wir sonach zugleichdie Ursache erfahren, warum die VvhMonv« in dem römischenRechte für unehrlich gehalten worden, welches ihnen als bloßenTodtcngräbcrn schwerlich hätte begegnen können, und daher im-mer sehr fremd geschienen.
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Ucbcrhaupt fehlt cs uns noch gar sehr an cincr recht gutenAusgabe des Martials. Die vom Farnabiue, und besonders so,wie sie Scbrevel vermehrt hat, von 1ti66, ist noch immer die