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oder das Ausführen fremder Goldmünzen. Und zwarkeineswegs wegen des Verhältnisses unserer neuen Gold-münzen zu unsern Silbcrmünzcn. Auch hier hat dieNeuerung, soweit sie thatsächlich eingriff, durchaus nichtsverändert. Wie in der ganzen bisherigen Untersuchung aufder Voraussetzung stehen bleibend, daß gar kein deutschesMünzgesetz iu der Welt wäre, kommen wir auch hier zudem gleichen Resultate, daß angesichts der in dein Verbraucheund Preise der Edelmetalle eingetretenen Veränderung, ver-möge der allseits Wirte» Silberpräguugcu und der damitin Wechselwirkung stehenden Silbercutwcrthung, unter deralten deutschcu Münzverfassuug, uicht minder als unter derneuen, ausschließlich Goldmünzeu zum Export hätten Ver-wendung finden müssen. Sowol unsere alten Friedrichsdor,Zehnguldeustttcke, Dnkatcn, Bremer Kronen, als die vonFrankreich für die Kriegsentschädigung erhaltenen Napoleons und Sovercigns, also uuser gcsammtcr Goldvorrath, voraus-gesetzt, daß wir ihn nicht zu Rcichömünzcn von 10 und20 Mark umgeprägt hätten, würde vorbehaltlich des Ab-schluss im selben Verhältniß wie letztere Nutzen bei derAusfuhr gelassen haben im Gegensatz zu unsern Silberthalcrnund Gulden. Und zwar aus dem einfachen Grunde, weilmit hier verschwindenden Schwcbungcn auf- oder abwärtsdie alten Goldmünzen im selben Verhältniß zu den altenSilbcrmünzcn ausgebracht sind, Wie uuserc ueuen Ncichsgold-mllnzcn zu unsern alten Silbcrmünzcn/') Noch strenger
5) Während dieses neue Verhältniß ans 15'/z zn 1 beruht, ergibtz. B. das der preußischen Friedrichsdor a 6,03 per Stück das Ver-hältniß von 15,67 zu 1 uud selbst das Durchschnittsgewicht der großen
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